Urner Gemeindeversammlungen mit Auflagen wieder erlaubt

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Kanton Uri

Infolge der Verbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat ein allgemeines Veranstaltungsverbot erlassen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies gebietet und ein Konzept zum Schutz der Gesundheit vorliegt. Die Neuinfektionen nehmen ab, und der Bund verfolgt eine stufenweise Lockerung der Massnahmen gegen das Coronavirus. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass Gemeindeversammlungen im Grundsatz wieder durchgeführt werden können. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die demokratischen Institutionen funktionieren. Bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen müssen die räumlichen Verhältnisse so angepasst werden, dass die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Zudem sind die Massnahmen gemäss einem durch den kantonalen Führungsstab (Kafur) erarbeiteten Schutzkonzept umzusetzen. Letztlich entscheidet jede Gemeinde autonom, ob sie eine Gemeindeversammlung durchführen kann und soll[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]