Die Urner Unternehmen werden in den kommenden Tagen die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuerrechnung 2020 erhalten. Der Versand fand nicht wie gewohnt im April statt, sondern wurde wegen der Covid-19-Pandemie auf anfangs Juni verschoben. Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Massnahmen mit einem starken Gewinnrückgang rechnen müssen, können beim Amt für Steuern eine Anpassung der provisorischen Rechnung verlangen. In Härtefällen besteht auch die Möglichkeit, beim Amt für Finanzen einen Zahlungsaufschub zu beantragen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Das Urner Stimmvolk stimmte im 20. Oktober 2019 der Steuervorlage 2019 (Umsetzung STAF) mit deutlicher Mehrheit zu. Ab dem Steuerjahr 2020 profitieren die Urner Unternehmen von einer erheblich tieferen Steuerbelastung, da die Steuervorlage 2019 neben dieser Gewinnsteuersenkung und der Abschaffung der Statusprivilegien auch die Einführung einer Minimalsteuer beinhaltete. Letztere betrifft vor allem Unternehmen, deren ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer nicht mindestens den Betrag von 500 Franken erreicht. In solchen Fällen wird die Minimalsteuer von 500 Franken in Rechnung gestellt. Für Zahlungen vor Fälligkeit wird ein Ausgleichszins von 0,25 Prozent vergütet.
Unternehmen, die gegenüber dem Vorjahr im Steuerjahr 2020 mit grossen Abweichungen rechnen, wegen den Covid-19-Massnahmen, können beim Amt für Steuern (Email steueramt@ur.ch / Tel. 041 875 21 17) eine Anpassung der provisorischen Rechnung 2020 verlangen oder haben in Härtefällen auch die Möglichkeit beim Amt für Finanzen (Email inkasso.steuern@ur.ch / Tel. 041 875 28 53) einen Zahlungsaufschub zu verlangen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Das Amt für Finanzen beurteilt die Gesuche für Zahlungserleichterungen grosszügig.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]