Schulanlage Grenzhof: Unterschutzstellung aufgehoben

Spread the love

Schulanlage Grenzhof Symbolbild

Die Schulanlage Grenzhof in Luzern-Littau soll nicht unter Schutz gestellt werden. Das Bildungs- und Kulturdepartement heisst eine Beschwerde der Stadt Luzern gut und hebt den entsprechenden Entscheid der zuständigen Dienststelle auf.

Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD heisst eine Verwaltungsbeschwerde der Stadt Luzern gut, die sich gegen die Eintragung der Schulanlage Grenzhof in das kantonale Denkmalverzeichnis gewehrt hatte. Die Schulanlage wäre damit gemäss dem Entscheid der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur im August 2018 denkmalgeschützt gewesen, die Stadt Luzern als Eigentümerin und Standortgemeinde favorisierte einen Abriss des Gebäudes und einen Neubau beim Schulhaus Rönnimoos.

Schadstoffbelastetes Gebäude
Im jetzigen Entscheid hebt das Bildungs- und Kulturdepartement die Unterschutzstellung auf und bezeichnet sie als «unverhältnismässig». Das BKD würdigt zwar die Schutzwürdigkeit der Gebäudeanlage als einzigartiger Vertreter der Schulbau-Architektur aus den 60er Jahren. Insgesamt sei aber das öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung zu relativieren: Die Schulanlage Grenzhof wird durch die Stadt aktuell und wohl auch in Zukunft nicht mehr als Schulgebäude genutzt, da eine hohe Schadstoffbelastung mit Naphthalin und weiteren Teerölinhaltsstoffen vorliegt. Eine Sanierung ist mit hohen Kosten und Unsicherheiten verbunden, heisst es im Entscheid.

Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der Gemeinde Littau verfüge Luzern zudem über zwei Schulhäuser in unmittelbarer Nähe, weshalb eine Zusammenlegung der Schulstandorte Rönnimoos und Grenzhof sinnvoll erscheine. Letztlich berücksichtigt das BKD als Beschwerdeinstanz auch das öffentliche Interesse am gemeinnützigen Wohnungsbau und den finanziellen Interessen der Stadt Luzern und entschied, die Unterschutzstellung aufzuheben.

Das Urteil wird den Verfahrensbeteiligten (Dienststelle und Stadt Luzern) zugestellt. Es tritt nach 30 Tagen ohne Weiterzug an das Kantonsgericht in Rechtskraft.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]