Luzerner Finanzausgleich: Ressourcenschwache Gemeinden erhalten mehr Geld

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Luzerner Staatskanzlei

2021 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 154 Millionen Franken umverteilt. Das sind sechs Millionen Franken mehr als im Jahr 2020. Der Kanton Luzern zahlt 108 Millionen Franken, die ressourcenstarken Gebergemeinden 46 Millionen Franken. Mit dem Finanzausgleich stärken der Kanton und die Gebergemeinden massgeblich die Solidarität und den Zusammenhalt der Luzerner Gemeinden.

Der Kanton und die ressourcenstarken Gebergemeinden finanzieren den Luzerner Finanzausgleich 2021 im Umfang von rund 154 Millionen Franken. 108 Millionen Franken werden vom Kanton getragen, rund 46 Millionen Franken von den ressourcenstarken Gebergemeinden. Im Jahr 2020 hat der Kanton Luzern rund 105 Millionen Franken geleistet und die Gemeinden etwas mehr als 43 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr werden nun rund sechs Millionen Franken mehr für die Nehmergemeinden gesprochen. Damit steigt die Summe der finanziellen Mittel des Finanzausgleichs für das Jahr 2021 um über vier Prozent gegenüber dem Jahr 2020.

Die Ausgleichszahlungen im Luzerner Finanzausgleich setzen sich zusammen aus dem Ressourcenausgleich (98 Millionen Franken) und dem Lastenausgleich (56,3 Millionen Franken). Die Dotierung der Lastenausgleichsgefässe wird jährlich der Teuerung angepasst und bleibt daher nahezu stabil. Der Ressourcenausgleich dagegen entwickelt sich gemäss den Unterschieden zwischen den Gemeinden. In vielen Gemeinden haben insbesondere höhere Steuererträge und positive Nettovermögenserträge das Ressourcenpotenzial erhöht. Am stärksten gewachsen ist es in der Gemeinde Horw und den Städten Luzern, Sursee und Kriens. Betrachtet man das Ressourcenpotenzial pro Einwohner, war es in 18 Gemeinden rückläufig. In zehn dieser Gemeinden nahm das Ressourcenpotenzial zwar zu, aber nicht ausreichend, um den Anstieg der Wohnbevölkerung zu kompensieren.

Finanzausgleich wird in Zukunft überprüft
Die Gemeindevertreter wurden zu den provisorischen Zahlen des Finanzausgleichs angehört. Sie haben die Ausgleichszahlungen anlässlich des Treffens zur Kenntnis genommen. Verschiedene Vertreter der Gemeinden haben auf die Wichtigkeit hingewiesen, die grundsätzliche Ausgestaltung des Finanzausgleichs mittelfristig zu überprüfen. Diskutiert wurde dabei insbesondere, wie stark die Unterschiede zwischen den Gemeinden verringert werden müssen und wie mit der fortlaufenden Erhöhung der Ausgleichszahlungen in den letzten Jahren umzugehen ist. Der Regierungsrat sieht seinen eigenen Eindruck zum künftigen Analysebedarf unter den neuen Voraussetzungen der Zeit nach der Aufgaben- und Finanzreform 18 damit bestätigt.


So funktioniert der innerkantonale Finanzausgleich
Der Finanzausgleich ist ein Instrument für die Nivellierung der unterschiedlichen Finanzkraft und der unterschiedlichen nichtbeeinflussbaren Lasten der Luzerner Gemeinden. Die Ausgleichszahlungen des Kantons und der 31 Gebergemeinden stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem ähnlichen Niveau öffentlicher Dienstleistungen haben. Der finanzielle Ausgleich im Kanton Luzern orientiert sich am Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Er erfolgt hauptsächlich über zwei Instrumente: den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich. Der Ressourcenausgleich gleicht bis zu einer bestimmten Höhe die unterschiedlichen Erträge der Gemeinden aus. Mit dem Lastenausgleich werden überdurchschnittliche und durch die Gemeinden kaum beeinflussbare Kosten teilweise abgegolten, die durch deren topografischen Lage und die Bevölkerungsstruktur entstehen. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]