Kommission unterstützt die Teilrevision Gesundheitsgesetz

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich in erster Beratung einstimmig für die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes aus. Insbesondere die Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen bei den Bewilligungen und der Aufsicht sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Palliativversorgung würdigt die Kommission positiv.

Mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wird in den Bereichen Bewilligungen und Aufsicht eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht angestrebt. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe im Gesundheitswesen sollen an die Vorgaben des Bundes angepasst werden. Die Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik und eine Erweiterung des Kreises der bewilligungspflichtigen Betriebe im Gesundheitswesen werden neu eingeführt. Zudem wird eine Rechtsgrundlage für kantonale Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für die Palliativversorgung geschaffen.

Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) beraten. Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ist in der Kommission unbestritten. Mit der Teilrevision wird eine rechtliche Basis für Massnahmen zur Erhöhung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit geschaffen.

Die Kommission unterstützt die inhaltliche und sprachliche Angleichung des Gesundheitsgesetzes an das Bundesrecht, sodass für alle Berufe im Gesundheitswesen eine einheitliche und transparente Vollzugsgrundlage besteht. Die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht in der Naturheilpraktik ist aufgrund einer schweizweit einheitlich geprüften Ausbildung angezeigt. Ebenso erachtet die Kommission die Einführung einer neuen Bewilligungspflicht für Gruppen- oder Praxisgemeinschaften als sinnvoll. Dies verpflichtet die Betreiber der Praxen zur Einhaltung der notwendigen gesundheitspolizeilichen Vorgaben und ermöglicht deren wirksamen Beaufsichtigung.

Besonders positiv wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine ergänzende Gesundheitsversorgung gewertet, insbesondere zur Verbesserung der Palliativversorgung. Ein spezialisierter mobiler Palliativ-Care-Dienst soll gemeinsam durch den Kanton und die Gemeinden finanziert werden.

Die erste Beratung der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes findet voraussichtlich in der Septembersession 2020 des Luzerner Kantonsrates statt.

Anhang
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