Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Knutwil: Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderung An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Knutwil eine Änderung des Zonenplans in den Gebieten Rankhof, Hagmatt und Underdorf sowie eine Ergänzung des Bau- und Zonenreglements (BZR). Mit der Einzonung der Parzelle Nr. 113 im Gebiet Rankhof vom «Übrigen Gebiet B» (Nichtbauland) in die neu geschaffene «Kernzone West St. Erhard» mit Gestaltungsplanpflicht (Bauland) erhält der dort ansässige Landwirt die Möglichkeit, mit dem Verkauf des neu eingezonten Baulandes eine Ersatzliegenschaft zu erwerben. Die betroffene Parzelle ist dreiseitig von Wohnzonen umschlossen und für den aktiven Landwirtschaftsbetrieb und die Weiterentwicklung (mit Tierhaltung) auf längere Sicht nicht mehr geeignet. Den für die Einzonung nötigen Erschliessungsrichtplan wurde vom Gemeinderat am 23. Januar 2020 erlassen. Als Kompensation für die Einzonung der Parzelle Nr. 113 wurden im Gebiet Hagmatt bzw. Underdorf die Parzellen Nr. 115, 116 bzw. Nr. 968 von der zweigeschossigen Wohnzone in die Landwirtschaftszone ausgezont. Ein Teil der durch die Einzonung anfallenden Mehrwertabgabe wird für die Entschädigung der Auszonung der betroffenen Parzellen verwendet. Der Regierungsrat hat die Änderung des Zonenplans und des BZR, den Erschliessungsplan, sowie den Betrag für die kompensatorischen Auszonungen genehmigt.

Ruswil: Nachrüstung Hochwasserrückhaltebecken Tändlibach 1 und 2

Zum Schutz des Dorfes vor Hochwasserereignissen wurden 1987 oberhalb des Siedlungsgebietes in der Gemeinde Ruswil die zwei Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) Tändlibach 1 und 2 gebaut. Die Hochwasserentlastungen weisen aus heutiger Sicht eine zu kleine Kapazität auf und es fehlen diverse Überwachungseinrichtungen. Die Kapazität der Hochwasserentlastung ist auf die Vorgaben der Stauanlagengesetzgebung anzupassen. Dies wird durch eine seitliche Erhöhung der Mauer erreicht. Für die kontinuierliche und periodische Überwachung der beiden HWRB werden im Weiteren die notwendigen Nachrüstungen und ein Vermessungsnetz erstellt. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Wasserbauprojekt mit Kosten von 335’000 Franken bewilligt.

Regierungsrat genehmigt das Projekt für den Bau des Bushubs am Bahnhof Ebikon

Unmittelbar angrenzend an den Bahnhof Ebikon plant die Gemeinde Ebikon den Neubau eines Bushubs. Dieser soll die Funktion eines Umsteigeknotens zwischen Bahn und Bus übernehmen und für insgesamt sechs Buslinien als Haltestelle dienen. Mit Entscheid vom 19. April 2018 bewilligte der Gemeinderat Ebikon das Projekt, wobei er fünf dagegen erhobene Einsprachen als erledigt erklärte und zwei weitere Einsprachen abwies. In der Folge ersuchte der Gemeinderat Ebikon den Regierungsrat um die Genehmigung der Projektbewilligung und um die Erteilung des Enteignungsrechts. Gegen das Projekt gingen zwei Beschwerden ein, die hauptsächlich entweder die behindertengerechte Ausgestaltung des Bushubs oder die Enteignung betreffen. Der Regierungsrat hat nun die Beschwerden abgewiesen, soweit er darauf eintrat. Der Regierungsrat hat das Projekt genehmigt und der Gemeinde Ebikon das Enteignungsrecht erteilt. Den erforderlichen Sonderkredit über knapp 12 Millionen Franken hat der Kantonsrat bereits am 29. Januar 2018 gutgeheissen.Der Entscheid des Regierungsrates ist noch nicht rechtskräftig. Rund um den Bahnhof Ebikon starteten erst kürzlich die Bauarbeiten für das Bushub-Provisorium, das auf den Fahrplanwechsel 2020 hin in Betrieb geht.

Regierungsrat begrüsst Revision des Energiegesetzes

n seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision des Energiegesetzes begrüsst der Kanton Luzern grundsätzlich die Vorlage, die zum Ziel hat, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür soll das bereits bestehende Förderinstrumentarium im Energiegesetz länger angewendet und punktuell weiterentwickelt werden. In seiner Antwort weisst der Luzerner Regierungsrat jedoch darauf hin, dass aus seiner Sicht der Ausbau der Stromproduktion mit der Einführung eines Lenkungssystems ökonomisch effizienter gestaltet werden kann, als dies mit dem heutigen und dem in der Revision dargelegten Fördersystem der Fall ist. Aufgrund der fehlenden politischen Akzeptanz sieht der Regierungsrat jedoch in der vorgeschlagenen Verlängerung der Förderung momentan den einzigen praktikablen Weg, um den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz rechtzeitig voranzutreiben. Er fordert deshalb spezifisch in Bezug auf den Kanton Luzern, dass das Potential an Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft und die Verwendung von Holz besser genutzt werden sollen.

Anhang
Vernehmlassungsantwort

Ersatzwahl Kommissionsmitglied der Kantonalen Prüfungskommission

Die Kantonale Prüfungskommission überwacht die Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung und wählt die Chefexpertinnen und Chefexperten. Ebenso gehören die Kontroll-Besuche zur Überprüfung der gesetzeskonformen Umsetzung der «praktischen Arbeiten» in ihr Aufgabengebiet. Aufgrund der Demission des langjährigen Kommissionsmitgliedes Michael Döring hat der Regierungsrat Tobias Lengen von XUND Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz in die Kommission gewählt. Er übernimmt das Mandat per 1. August 2020.

Neue Software für kantonale Mittelschulen und Berufsbildungszentren

Der Regierungsrat bewilligt die Beschaffung einer Schuladministrationslösung für die kantonalen Mittelschulen und Berufsbildungszentren. Die jetzige Administrationssoftware ist über 12 Jahre alt und wird seit mehreren Jahren nicht mehr gewartet und aktualisiert. Der Zuschlag für die neue Softwarelösung geht an die Firma Novo Business Consultants, Bern, zu einem Preis von 2,9 Millionen Franken.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]