Umwandlung LUKS und lups in Aktiengesellschaften: Regierung beschliesst Statuten und unterbreitet diese dem Kantonsrat zur Genehmigung

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Luzerner Kantonsspital

Im Umwandlungsprozess des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften hat die Luzerner Regierung die Statuten der beiden Spitalaktiengesellschaften beschlossen. Diese müssen nun vom Kantonsrat genehmigt werden.

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) und die Luzerner Psychiatrie (lups) sollen voraussichtlich auf Mitte 2021 bzw. Mitte 2022 in zwei Aktiengesellschaften mit gemeinnütziger Zweckbestimmung umgewandelt werden. Nachdem der Regierungsrat die für die Rechtsformänderung erforderliche Teilrevision des Spitalgesetzes per 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt hat, hat er nun als weiteren wichtigen Schritt im Umwandlungsprozess die ersten Statuten der künftigen Spitalaktiengesellschaften beschlossen und unterbreitet diese in einer Botschaft dem Kantonsrat zur Genehmigung. Die Statuten sind eine Voraussetzung für die Umwandlung.

Der Kantonsrat wird die Botschaft voraussichtlich in der Oktober-Session beraten.

Anhang
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