Einreisende aus Risikogebieten: Es gilt eine Melde- und Quarantänepflicht

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Ab Montag kehren zahlreiche Luzernerinnen und Luzerner aus den Sommerferien an ihre Arbeitsstellen, in die Schulen und in ihr soziales Umfeld zurück. Aufgrund der epidemiologischen Lage ist es wichtig, dass Personen, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreisen, die Melde- und Quarantänepflicht einhalten.

Seit die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen gelockert worden sind, steigen auch im Kanton Luzern die Ansteckungszahlen (siehe Grafik). Mit dem Ende der Sommerferien verschärft sich die angespannte Situation zusätzlich. Es zeigt sich, dass in den letzten Wochen vor allem Luzernerinnen und Luzerner positiv auf COVID-19 getestet wurden, die sich vorgängig in Risikogebieten aufgehalten haben.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement mahnt die Einreisenden aus Risikogebieten deshalb, sich an die geltende Melde- und Quarantänepflicht zu halten. So kann das Risiko einer Ansteckung von weiteren Personen möglichst unterbunden werden.

Einreise aus Risikogebiet: Es gelten zehn Tage Quarantäne
Die Meldepflicht sieht vor, dass sich alle Einreisenden aus einem Risikogebiet innerhalb von zwei Tagen per Online-Formular registrieren. Die kantonalen Behörden informieren anschliessend über das weitere Vorgehen. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen. Es gibt eine telefonische Infoline des Bundesamts für Gesundheit für Personen, die in die Schweiz einreisen (+41 58 464 44 88; täglich von 6 Uhr bis 23 Uhr).

Im Rahmen der Quarantänepflicht müssen sich seit dem 6. Juli 2020 alle Personen (auch Kinder), die aus Risikogebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen aufgefordert werden, zuhause zu bleiben, für sich einkaufen zu lassen und die Wohnung nur in medizinischen Notfällen zu verlassen. Um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, dürfen die Betroffenen in dieser Zeit keine persönlichen Kontakte zu anderen Personen haben. Ausgenommen sind Personen, die ebenfalls unter Quarantäne stehen und im gleichen Haushalt leben.

«Verantwortungsloses Handeln gefährdet Mitmenschen»
Mit der Rückkehr zahlreicher Menschen in Arbeitsstätten und Schulen, Freizeiteinrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel steigen die Infektionsrisiken für die Luzerner Bevölkerung grundsätzlich wieder an. Umso wichtiger sind Selbstverantwortung und Disziplin. Gesundheits- und Sozialvorsteher Guido Graf: «Jeder und jede kann einen Beitrag bei der Pandemiebekämpfung leisten. Sei es mit der strikten Einhaltung der Melde- und Quarantänepflicht, wenn man aus einem Risikogebiet zurückkehrt, und ganz allgemein, indem man die Abstands- und Hygieneregeln befolgt. Eine zweite Welle müssen wir alle gemeinsam verhindern.» Graf betont: «Beispiele zeigen, dass verantwortungsloses Handeln die Gesundheit der Mitmenschen gefährden und dazu führen kann, dass ganze Institutionen oder Betriebe geschlossen werden müssen, was auch wirtschaftliche Auswirkungen hat.»

Einhaltung der Quarantäne wird überwacht
Das Gesundheits- und Sozialdepartement nimmt zur Überwachung der Quarantäne stichprobenweise Kontakt auf mit den gemeldeten Personen. Besteht der Verdacht auf Nichteinhalten der Einreisequarantäne, so wird dies in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei überprüft. Wo nötig wird die Quarantäne polizeilich durchgesetzt. Verstösse werden zur Anzeige gebracht. Die Missachtung der Quarantäne kann mit bis zu 10 000 Franken gebüsst werden.

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