Mitteilungen des Urner Regierungsrats

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Kanton Uri

Schlussbericht über die Bewältigung der ausserordentlichen Lage vom 16. März 2020 bis 12. Juni 2020 sowie Antrag auf Änderung der Kantonsverfassung (Schaffung Notrechtsklausel)

Der Regierungsrat legt dem Landrat den Schlussbericht über die Bewältigung der ausserordentlichen Lage vor. Neben der Berichterstattung über die Bewältigung der ausserordentlichen Lage nimmt der Bericht auch eine erste rückwirkende Beurteilung vor und zeigt Lücken im Urner Recht auf. Anders als der Bund und die meisten anderen Kantone kennt der Kanton Uri kein Dringlichkeitsrecht auf Verfassungsstufe. Der Urner Regierungsrat will diese Lücke schliessen und beantragt dem Landrat, das Instrument der dringlichen Rechtssetzung auf Stufe Kantonsverfassung zu schaffen.

 

Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit der Bedrohung durch das Coronavirus im Kanton Uri Mitte März 2020 die ausserordentliche Lage erklärt. Die ausserordentliche Lage dauerte im Kanton Uri vom 16. März 2020 bis am 12. Juni 2020. Zu seiner Unterstützung und zur Bewältigung der Lage hat der Regierungsrat für diese Zeit den kantonalen Führungsstab KAFUR eingesetzt.

 

Uri war stark gefordert

Eine der Hauptaufgaben des KAFUR bestand darin, die vom Bund verordneten Einschränkungen im Kanton Uri umzusetzen und hernach die Öffnungsschritte zu begleiten. Der KAFUR traf im Rahmen seiner Kompetenzen eigene Entscheide und bereitete zuhanden des Regierungsrats Entscheide vor, die in dessen Befugnis standen. Insgesamt traf sich der KAFUR zu 39 Stabsrapporten und zahlreichen weiteren Besprechungen. Vertreterinnen und Vertreter des KAFUR erstatteten dem Regierungsrat regelmässig Bericht über die Entwicklung der Lage, um den Informationsfluss zu sichern.

 

Während der ausserordentlichen Lage erhöhte der Regierungsrat seine Sitzungskadenz von einer auf zwei wöchentliche Sitzungen. An diversen Lagerapporten nahmen Mitglieder des Regierungsrats als Gäste teil. In der Berichtsperiode fällte der Regierungsrat rund 25 Entscheide, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung der ausserordentlichen Lage standen. Dabei ging es einerseits um organisatorische und gesundheitspolizeiliche Massnahmen wie die Versorgung mit medizinischen Gütern, aber auch um die Volksrechte (Fristenstillstand) oder um Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Kultur und die Unternehmen.

 

Bis zum Ende der ausserordentlichen Lage wurden 93 im Kanton Uri wohnhafte Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Sieben von ihnen sind in der Berichtperiode verstorben. 86 Patientinnen und Patienten sind genesen. Im Kantonsspital Uri waren maximal zehn Personen gleichzeitig auf der separat eingerichteten COVID-Station hospitalisiert (1. April 2020).

Regierung will Änderung der Kantonsverfassung

Neben der Berichterstattung über die Bewältigung der ausserordentlichen Lage nimmt der Bericht auch eine rückwirkende Beurteilung vor. Der Regierungsrat zeigt darin bestehende Lücken auf. Anders als der Bund und die meisten anderen Kantone kennt der Kanton Uri kein Dringlichkeitsrecht des Regierungsrats auf Verfassungsstufe. Die labile Lage macht uns bewusst, dass es «echte Notsituationen» gibt, in denen zum Schutze fundamentaler Rechtsgüter staatliches Handeln nicht unterbleiben darf. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat daher mit dem Bericht den Antrag, auf Stufe Kantonsverfassung das Instrument der dringlichen Rechtssetzung zu schaffen. Dabei soll der Urner Regierungsrat ermächtigt werden, zeitlich befristete Noterlasse zu beschliessen. Solche zeitlich befristeten Noterlasse dürfen nur so weit gehen und so lange dauern wie nötig. Die Noterlasse sind sobald als möglich dem Landrat zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheidet. Die Erläuterungen zur Revision finden sich unter Ziffer 7 des Schlussberichts.

 

Der Landrat berät die Vorlage an der Session vom 30. September 2020.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]