Am 27. September 2020 findet ein Urnengang auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene statt. In diesen Tagen stellen die Gemeinden den Stimmberechtigten die dazu notwendigen Unterlagen zu. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, ihr Stimm- und Wahlrecht auf brieflichen Weg wahrzunehmen. Sie können dies tun, indem die Wahl- und Abstimmungsunterlagen in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen oder der Gemeinde per Post zugestellt werden. Um das Risiko von Ansteckungen mit dem Coronavirus zu minimieren, soll nach Möglichkeit auf die persönliche Stimmabgabe im Abstimmungslokal verzichtet werden.