Teilrevision des Reglements über das Rechnungswesen der Urner Einwohnergemeinden

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Kanton Uri

Mit der revidierten Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV), die am 1. Januar 2019 zusammen mit dem neuen Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri in Kraft trat, ergab sich auch Bedarf, das Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden (RRE) anzupassen, da die Grundsätze der FHV auch für das RRE gelten.

 

Deshalb drängte sich beim RRE insbesondere eine Überarbeitung der Bestimmungen zum Haushaltsgleichgewicht und zu den finanzpolitischen Instrumenten auf.

 

Die vorliegenden Änderungen des RRE wurde in einer Projektgruppe, bestehend aus je drei Vertretern des Kantons und der Gemeinden, erarbeitet und von einem Projektausschuss, bestehend aus je zwei Vertretern des Kantons und der Gemeinden, gutgeheissen.

 

Eine Vernehmlassung zur Teilrevision des RRE wurde im Frühling 2020 durchgeführt. Im revidierten Reglement wurden im Wesentlichen folgende materiellen Änderungen vorgenommen:

 

  • Die bisherigen finanzpolitischen Instrumente (zusätzliche Abschreibungen und Vorfinanzierungen) sollen beibehalten werden können. Neu soll eine Gemeinde jedoch unter Verzicht auf die bisherigen finanzpolitischen Instrumente auf das Instrument der finanzpolitischen Reserven wechseln können.
  • Die Bestimmung zum Haushaltsgleichgewicht im RRE wird bezüglich Betrachtungszeitraum an die Regelung, wie sie für den Kanton gilt, angepasst. Neu sind acht statt bisher sechs Jahre zu berücksichtigen.
  • Die Finanzkontrolle hat aus dem RRE einzig beim Bezug und bei der Ablieferung der Steuern einen konkreten Prüfauftrag. Dieser muss als Folge der Umsetzung von URTax angepasst werden.
  • Weitere Anpassungen im RRE betreffen den Finanzplan, die Geldflussrechnung, die Finanzkennzahlen sowie den Konsolidierungskreis. Es handelt sich dabei um Anpassungen formeller Natur beziehungsweise an die bisherige Praxis.

 

Mit den vorliegenden Änderungen des RRE wurde auch dem Hauptanliegen der Gemeinden Rechnung getragen, indem sie auch weiterhin finanzpolitische Instrumente nutzen können.

 

Der Regierungsrat hat am 1. September 2020 die Teilrevision des RRE beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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