COVID-19: Befristete Senkung von Abgaben nach Gastwirtschaftsgesetz

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Kanton Uri

Die coronabedingten, bundes- und kantonsseitig angeordneten Massnahmen haben bei den unter die Abgabepflicht des Gastwirtschaftsgesetzes (GWG) fallenden Betrieben im Kanton Uri erhebliche wirtschaftliche Einbussen verursacht. In den knapp drei Monaten zwischen dem 13. März 2020 und dem 6. Juni 2020 mussten diese Betriebe vorübergehend schliessen oder hatten Auflagen einzuhalten.

Der Regierungsrat hat gestützt auf das GWG eine befristete Senkung der Abgaben an Kanton und Gemeinden beschlossen. Für das Jahr 2020 wird für gastgewerbliche Dienstleistungen ein Abschlag von 25 Prozent gewährt. Der Abschlag gilt nicht für Anlassbewilligungen. Die Untergrenze der Abgabe beträgt nach wie vor mindestens 50 Franken. Dem Kanton Uri (Anteil von zwei Dritteln) und den Gemeinden (Anteil ein Drittel) entgehen damit Einnahmen in der Höhe von rund 35’000 Franken.

Der Beschluss wird im Amtsblatt vom 25. September 2020 veröffentlicht.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]