Katon Uri, Schule: Merkblatt zu den neuen Empfehlungen des BAG

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Kanton Uri

Am Freitag, 25. September 2020, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) darüber informiert, dass Schülerinnen und Schüler der Volksschule mit leichten Erkältungssymptomen den Unterricht besuchen dürfen. Ein Merkblatt hilft den Eltern und der Schule bei der Umsetzung.

Seit dem 11. Mai 2020 regelt die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Uri (BKD) mittels eines kantonalen Schutzkonzepts, welche Vorgaben die Schulen in Uri minimal einzuhalten haben, damit der Unterricht COVID-19-konform ausgestaltet werden kann. Das kantonale Schutzkonzept hielt sich in medizinischer Hinsicht jeweils konsequent an die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG); gleichwohl hatten die Schulen einen – wenn auch kleinen – Handlungsspielraum, um die Vorgaben von BAG und BKD optimal in Rücksicht auf die eigenen lokalen Gegebenheiten umsetzen zu können.

Neue Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit

Bis anhin besagten die Vorgaben des BAG, dass Schülerinnen und Schüler mit lediglich leichten Krankheitssymptomen zu Hause bleiben müssen und also nicht am Unterricht vor Ort teilnehmen dürfen. Aktuelle Erkenntnisse haben nun gezeigt, dass Kinder sich zwar mit dem neuen Corona-Virus anstecken können, dass Kinder unter zwölf Jahren aber weniger häufig Symptome haben und sie das Virus seltener auf andere Personen übertragen. Deshalb empfiehlt das BAG neu, dass Kinder bis zwölf Jahre mit leichten Krankheitssymptomen ohne engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen die Schule oder die Betreuungseinrichtung weiterhin besuchen dürfen.

Merkblatt für die Umsetzung

Aufgrund dieser neuen Empfehlung hat die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) in Zusammenarbeit mit dem BAG sowie unter Einbezug der Kantons- und der Kinderärzte ein Merkblatt entwickelt, das im Sinn einer Orientierungshilfe und anhand eines Schemas beschreibt, wie bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I vorzugehen ist. Oberstes Ziel bleibt weiterhin, alle Beteiligten vor einer Infektion zu schützen. Deshalb sollen Schülerinnen und Schüler eher einmal zu viel als einmal zu wenig zu Hause bleiben. Gleichzeitig sollen Kinder mit einem Schnupfen, die sich sonst aber gesund fühlen, den Unterricht besuchen können. Diese neue Praxis nimmt nicht zuletzt Rücksicht auf alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die nicht ohne Weiteres und über einen längeren Zeitraum die lückenlose Kinderbetreuung zu Hause sicherstellen können.

Die Schulen ihrerseits setzen nach wie vor die geltenden Hygienemassnahmen um, umso mehr wenn ein Kind leichte Symptome zeigt. Lehrpersonen sind aber auch befugt, Kinder und Jugendliche mit starken Symptomen nach Hause zu schicken – selbstverständlich immer nach Rücksprachen mit den Eltern. Die Volksschule will auf diese Weise weiterhin mit dem richtigen Augenmass ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]