Verschärfte Corona-Schutzmassnahmen an den Luzerner Schulen – Rahmenschutzkonzepte werden angepasst

Spread the love

Luzerner Staatskanzlei

Das Bildungs- und Kulturdepartement hat angesichts der aktuellen Lage rund um die Covid-19-Pandemie beschlossen, die bisher geltenden Schutzmassnahmen an den Schulen anzupassen. Neu gelten ab kommendem Montag u.a. Maskenpflicht bereits in der Sekundarschule und gewisse Einschränkungen beim Sportunterricht. Die Rahmenschutzkonzepte der einzelnen Schulstufen werden nun aktualisiert und sind ab morgen Donnerstagmittag online abrufbar.

Die aktuelle Lage der Covid-19-Pandemie bedingt auf allen Stufen der Luzerner Schulen eine Anpassung der bisher bestehenden Rahmenschutzkonzepte. Ziel ist nach wie vor, soviel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten, Fernunterricht zu vermeiden und gleichzeitig gefährdete Personengruppen zu schützen.

Die verschiedenen Massnahmen betreffen eine erweiterte Maskentragpflicht, Vorgaben für Musik- und Sportunterricht sowie das Vorgehen beim Contact-Tracing und die Quarantäne-Regelungen. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat heute die notwendigen Massnahmen beschlossen, die Details werden nun ausgearbeitet und in den einzelnen Rahmenschutzkonzepten festgehalten. Sie gelten ab kommendem Montag, 26. Oktober 2020, und werden am Donnerstag, 22. Oktober 2020, auf der Website des Bildungs- und Kulturdepartements und den einzelnen Schulstufen aufgeschaltet.

Wichtigste bereits festgelegte Anpassungen:


1. Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule)

Masken
Spätestens ab Montag, 26. Oktober, müssen alle Lehrpersonen der Volksschule und die Lernenden der Sekundarschule in den Schulhäusern eine Maske tragen, sofern der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Selbstverständlich gilt die Maskenpflicht weiterhin auch für Dritte (z.B. Eltern) in den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulhäuser. Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Schulen selber.

Schulanlässe
Schulanlässe wie Klassenlager, Projekte, öffentliche Veranstaltungen usw. sollen nur ausnahmsweise und wenn, dann unter Anwendung von Schutzkonzepten organisiert werden. Eine Durchmischung der Klassen ist zu vermeiden und den Abstands- und Hygieneregeln müssen besondere Beachtung geschenkt werden. Gemäss Verordnung des Bundes dürfen Nahrungsmittel im öffentlichen Raum nur noch sitzend konsumiert werden.

2. Gymnasien

Masken
Analog zur Maskenpflicht an den Sekundarschulen gilt nun auch für die Klassen des Untergymnasiums (1. bis 3. Klasse Langzeitgymnasium) eine Maskenpflicht für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler. Für die oberen Klassen sind die Masken seit Beginn des Schuljahres Pflicht. Ausnahmen im Klassenzimmer können da vorgenommen werden, wo der 1.5 Meter-Abstand eingehalten werden kann.

Auf eine generelle Maskenpflicht in den Aussenanlagen der Schulen wird verzichtet, sie gilt aber dann, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Musik- und Sportunterricht
Im Musikunterricht gilt eine Maskenpflicht auch beim Singen.
Für den Sportunterricht wurden u.a. folgende Massnahmen beschlossen: Verzicht auf Kontaktsportarten (Fussball, Handball, etc.), Maskentragpflicht in den Garderoben.

Studienreisen, Lager
Auf sämtliche Reisen und Lager wird bis vorläufig Ende dieses Jahres verzichtet. Exkursionen sind möglich, wenn die Schutzbestimmungen eingehalten werden können.

3. Berufsfachschulen

Masken
Es gilt eine generelle Maskenpflicht auf gesamten Areal für alle Personen, im Unterricht wie auch draussen.

Sportunterricht
Sport findet mit gewissen Ausnahmen mit Maske statt, auf Kontaktsportarten wird verzichtet. Auch in den Garderoben gilt eine Maskentragepflicht.

Im Berufsbildungsbereich ist aus betrieblichen Gründen (Lehrbetriebe) eine Quarantäne-Massnahme aufgrund Ansteckungen im Sportunterricht unbedingt zu vermeiden.


Generell gilt: Bereitstellung Masken für Schülerinnen und Schüler
Die Masken werden den Lernenden für den Bereich der obligatorischen Schulzeit (6. bis 9. Klasse) vom Schulträger (Gemeinden bei Sekundarschulen, Kanton beim Untergymnasium) zur Verfügung gestellt, resp. vergütet. Auf der Sekundarstufe ll nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Masken weiterhin selber mit.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]