Der Nationalrat hat heute die Motion betreffend die Ausweitung der Tabaksteuer auf elektronische Zigaretten angenommen. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Um jedoch eine wirksame Tabaksteuer zu gewährleisten, müssen Dumpingsteuersätze für neue Tabakprodukte abgeschafft und die Besteuerung sämtlicher Tabak- und Nikotinerzeugnisse erhöht werden.
Die Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten ist gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) eines der wirksamsten Präventionsmittel gegen den Tabakkonsum. Nach wie vor bildet die Schweiz diesbezüglich im europäischen Vergleich das Schlusslicht. Will auch die Schweiz die Anzahl ihrer Raucher und Raucherinnen sowie der tabakbedingten Todesfälle reduzieren, ist eine Erhöhung der Tabaksteuer und eine angemessene Besteuerung sämtlicher Tabak- und Nikotinprodukte unabdingbar.
Dumpingsteuersätze aufheben!
2012 wurden die E-Zigaretten von der Tabaksteuer befreit. Die Folge: E-Zigaretten sind aktuell viel zu günstig und attraktiv für Kinder und Jugendliche. Zudem werden sie bei den Jugendlichen aggressiv beworben – dies gilt für alle sogenannten «alternativen» Produkte.
Grundsätzlich unterliegen Tabakprodukte in der Schweiz noch zu tiefen Steuern. Der Steueranteil liegt hierzulande mit durchschnittlich 61.9% (davon 54.1% Tabaksteuer) deutlich unter dem von der WHO empfohlenen Steueranteil von 75% des Einzelhandelspreises. Insbesondere werden neue Tabakprodukte wie E-Zigaretten, Produkte mit erhitztem Tabak, Snus und anderer Mund- und Oraltabak gar nicht oder mit speziell tiefen Tabaksteuersätzen besteuert. Jener liegt für Snus bei 6% und für Produkte mit erhitztem Tabak bei 12%. Die Besteuerung muss für sämtliche Tabakerzeugnisse erhöht werden, um den grösstmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Hohe Steuern schränken den Zugang Jugendlicher zu schädlichen Produkten ein. Sie reduzieren den Konsum von E-Zigaretten durch sie. Deshalb begrüsst die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz die Wiedereinführung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten.
Der Bundesrat braucht mehr Kompetenz
Um eine Public-Health-orientierte Tabaksteuer zu garantieren, muss dem Bundesrat die Kompetenz zur Anhebung der Tabaksteuer wieder zurückgegeben werden. Die letzte Anhebung der Tabaksteuer in der Schweiz erfolgte im April 2013 um 10 Rappen pro Zigarettenpäckchen. Der Bundesrat erhöhte damit die Tabaksteuer seit 2003 um insgesamt CHF 01.70 – während die Tabakkonzerne in der gleichen Zeitspanne ihren Gewinn um CHF 02.00 erhöhten. Seitdem ist die dem Bundesrat gewährte Kompetenz zur Anhebung der Tabaksteuer ausgeschöpft. Bedauerlicherweise verzichtete das Parlament im Rahmen der Revision des Tabaksteuergesetzes Ende 2016 darauf, diese Kompetenz zu erneuern. Die Tabaksteuer ist somit in der Schweiz auf unabsehbare Zeit eingefroren.
Europäische Vorbilder
Immer mehr Länder erkennen den Nutzen einer effektiven Tabaksteuer. Der Durchschnittspreis eines Päckchens Zigaretten in der Schweiz lag 2019 bei CHF 08.14. Zum Vergleich: nach einer letzten Erhöhung im April 2020 soll der Preis einer Schachtel Zigaretten in den Niederlanden bis 2023 auf € 10 steigen. Auch in Frankreich ist in den vergangenen Jahren der Preis für Zigaretten durch die Tabaksteuer erhöht worden und steigt Ende 2020 auf € 10. Die britischen Inseln gelten diesbezüglich als Vorbild für die Schweiz, liegen die Preise für eine Packung Zigaretten dort seit Längerem auf hohem Niveau (Irland: € 13.50, UK: € 10), was nicht zuletzt zu einer Senkung der Raucherprävalenz führte.
Motion 19.3958: Besteuerung von elektronischen Zigaretten
Konkret verlangt die Motion vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs, der die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten schafft. Gleichzeitig soll, aufgrund eines angeblich geringeren Risikoprofils, die Besteuerung von E-Zigaretten zu einem tieferen Satz als bei herkömmlichen Zigaretten erfolgen. Eine von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats beschlossene Erweiterung sieht vor, dass das die Bestimmungen erst in Kraft treten sollen, sobald das Bundesgesetz über Tabakprodukte verabschiedet ist. Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz |