Totalrevision Energiegesetz des Kantons Uri (EnG); Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

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Kanton Uri

Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, zur entworfenen Revision des Energiegesetzes des Kantons Uri eine Vernehmlassung durchzuführen. Für die Energie im Gebäude liegt die Zuständigkeit und damit auch die Verantwortung bei den Kantonen. Das Energiegesetz des Kantons Uri stammt aus dem Jahr 1999 und regelt den Umgang mit der Energie im Gebäudebereich sowie in der Energieversorgung. Das Energiegesetz soll dem Stand der Technik angepasst werden. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der Gesamtenergiestrategie Uri sowie der Energie- und Klimapolitik des Bunds geleistet.

 

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf www.ur.ch/vernehmlassungen abgerufen werden. Dort sind die Vorlage des Energiegesetzes, die Botschaft sowie die Vorlage für die Teilnahme an der Vernehmlassung zu finden. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Februar 2021. Bei Fragen gibt das Amt für Energie Uri gerne Auskunft.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]