Weil die Eingaben verspätet eintrafen, tritt der Regierungsrat nicht auf die gleichlautenden Einsprachen von vier Privatpersonen ein. Zudem kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Einsprecher keine Sachverhalte vorbringen, die nicht schon diskutiert und somit den Stimmberechtigten bekannt waren. Die Einsprecher verlangten eine Verschiebung der Abstimmung vom 29. November 2020 zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» und Gegenvorschlag. Die Abstimmung findet wie geplant statt.
Vier Tage vor dem Abstimmungstermin zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» und Gegenvorschlag vom 29. November 2020 reichten vier Privatpersonen aus der Stadt Luzern unabhängig voneinander gleichlautende Einsprachen gegen die Abstimmungsbotschaft des Regierungsrates ein. Die Einsprecher brachten vor, die Abstimmungsbotschaft verschweige wesentliche Informationen respektive sei irreführend.
Der Regierungsrat hat die Einsprachen geprüft und kommt zum Schluss, dass die Einsprachen verspätet eingereicht wurden. Gemäss Stimmrechtsgesetz beträgt die Frist, in der Einsprache oder Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden kann, bis zu drei Tage nach Entdecken des geltend gemachten Mangels. Im vorliegenden Fall ist diese Frist spätestens Mitte November abgelaufen. Spätestens dann mussten den Einsprechern die geltend gemachten Mängel bekannt sein. Die Einsprachen wurden am 24. November 2020 eingereicht und erfolgten somit verspätet. Daher tritt der Regierungsrat nicht auf die Einsprachen ein.
Der Regierungsrat hat die Einsprecher über seinen Entscheid in Kenntnis gesetzt und wird den Entscheid im Verlauf des Nachmittags auf www.lu.ch aufschalten.
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