Luzerner Stimmvolk sagt knapp Ja zum Gegenvorschlag und lehnt die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» deutlich ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Luzerner Stimmberechtigten sagen mit 67.74 Prozent bzw. 67.6 Prozent deutlich Nein zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» auf Verfassungs- und Gesetzesebene. Den von Kantonsrat und Regierungsrat unterbreiteten Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative nehmen sie mit 50.41 Prozent knapp an. Die Luzerner Regierung ist sehr erfreut über diesen Entscheid.

Mit 50.41 Prozent hat sich der Luzerner Souverän knapp für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» auf Verfassungs- und Gesetzesebene wurden dabei klar abgelehnt. Regierungsrat Fabian Peter zeigt sich sehr erfreut über den Ausgang der Abstimmung: «Mit der Annahme unseres Gegenvorschlags können wir sicherstellen, dass – unter Beibehaltung des raumplanerischen Spielraums und unter Berücksichtigung eines verstärkten Kulturlandschutzes – eine massvolle Entwicklung des Kantons weiterhin möglich ist. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Gegenvorschlag die Anliegen der Initiantinnen und Initianten zumindest teilweise aufnehmen konnten und damit ihrem Hauptanliegen für einen besseren Schutz des Kulturlandes gerecht werden.»

Erhaltung des raumplanerischen Spielraums
Der Gegenvorschlag berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken. Er stellt sicher, dass das kantonale Recht mit dem Bundesrecht weiterhin vereinbar ist. Zudem gewährleistet der Gegenvorschlag die Umsetzung des Kantonalen Richtplans und der inneren Verdichtung. Weiter werden klarere Regelungen für das Bauen und für die Nutzung von Flächen ausserhalb von Bauzonen aufgestellt und der Schutz des Bodens und der Fruchtfolgeflächen werden im Gesetz stärker verankert und hervorgehoben. Der Gegenvorschlag stellt ausserdem sicher, dass ein praxistauglicher Vollzug garantiert wird.

Vorgehen Umsetzung Gegenvorschlag
Die Bestimmungen des Gegenvorschlags treten wie vom Parlament beschlossen per 1. Januar 2021 in Kraft. Die vier Tage vor der Abstimmung eingereichten Einsprachen, auf die der Regierungsrat mit Entscheid vom Freitag, 27. November 2020, nicht eingetreten ist, haben darauf keinen Einfluss, da ihr allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat.

Die Annahme des Gegenvorschlags führt weiter zu einer Revision der Planungs- und Bauverordnung (PBV), wozu der Regierungsrat im ersten Quartal 2021 eine Vernehmlassung starten wird. Zudem wird in den kommenden Wochen im Geoportal des Kantons Luzern eine neue Online-Karte aufgeschaltet, die Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen aufzeigt. Ebenfalls im ersten Quartal 2021 wird die Regierung dem Kantonsrat ein Dekret für einen Sonderkredit für die Bodenkartierung der Fruchtfolgeflächen ab 2021 unterbreiten. Damit kommt die Regierung der Aufforderung des Bundesrats und den Vorgaben des Gegenvorschlags nach, auf dem ganzen Kantonsgebiet Fruchtfolgeflächen-Inventare auf der Basis von verlässlichen Bodendaten zu erstellen. Mit diesen Massnahmen sorgt der Kanton für eine schnelle und konsequente Umsetzung des Gegenvorschlags und einen wirksamen Bodenschutz, wie es von den Stimmberechtigten gefordert wird.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Lebensqualität

 

  • Luzern steht für Innovation

 

  • Luzern steht für Zusammenhalt

 

  • Luzern steht für Nachhaltigkeit

 


Anhang
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