Der Bundesrat hat heute entschieden: Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.
Die Skigebiete bleiben geöffnet unter den Bedingungen, die der Bundesrat vor Wochenfrist definiert hat. Um den Skibetrieb zu gewährleisten, ist auch die Miete und der Materialverleih für Wintersportgäste möglich.
Wenn in einem Kanton die epidemiologische Entwicklung günstig ist, kann dieser die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Im Kanton Uri besteht diesbezüglich angesichts der aktuellen Kennzahlen jedoch kein Spielraum. Da der derzeit massgebende R-Wert (vom 1. Dezember 2020) auf 1,04 liegt, ist es mindestens in den nächsten sieben Tagen nicht möglich, die Sperrstunde kantonal zu verlängern. Um eine kantonale Ausnahmeregelung zu treffen, muss der R-Wert während sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 1 liegen. Der aktuelle R-Wert für die Schweiz und die Kantone ist abrufbar unter https://ibz-shiny.ethz.ch/
Am kommenden Dienstag, 15. Dezember 2020, wird der Regierungsrat über allfällige Anpassungen der kantonalen Massnahmen entscheiden. Diese sind im kantonalen Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19-Reglement) geregelt und werden zum Teil durch die heutigen Entscheide des Bundesrats übersteuert (z. B. Veranstaltungsverbot für Kino und Kulturveranstaltungen). Zu entscheiden ist beispielsweise über die Anhebung der Teilnehmerzahl für religiöse Feiern von 30 auf höchstens 50 Personen. Verzichtet der Regierungsrat auf die Verlängerung des Reglements, gelten automatisch die Vorgaben des Bundes.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]