Kanton Uri unterstützt Kulturorganisationen und Kulturschaffende weiterhin

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Kanton Uri

Die Urner Kultur ist ausserordentlich von den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Der Kanton Uri stellt deshalb bis Ende 2021 weitere 422’800 Franken für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte zugunsten der Kulturunternehmen zur Verfügung. Gesuche können ab sofort eingegeben werden.

Der Kanton Uri verfügt über eine ausserordentlich vielfältige Kunst- und Kulturszene. Diese ist durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus besonders stark betroffen. Nachdem bereits im Frühjahr zahlreiche Festivals und Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden mussten, hat sich die Lage in den vergangenen Wochen erneut verschärft. Um den Schaden für die Kultur zu mindern, hat der Bundesrat deshalb im Rahmen des Covid-19-Gesetzes verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende, Kulturorganisationen und Laienverbände beschlossen. Kulturschaffende können weiterhin von Ausfallentschädigungen und Nothilfe-Beiträgen profitieren, während Laienvereine via nationale Verbände Ausfallentschädigungen bis zu 10’000 Franken erhalten können. Die Kantone sind für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie für Beiträge an Transformationsprojekte zuständig.

Gesuche von Kulturunternehmen können eingereicht werden

Um die Auszahlung von Ausfallentschädigungen und Beiträgen an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen zu ermöglichen, hat der Urner Regierungsrat anfangs Dezember die notwen-digen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Dafür stellt der Kanton Uri einen Betrag von 422’800 Franken zur Verfügung. Im Rahmen des Budgets hat der Landrat den entsprechenden Kredit am Mittwoch, 16. Dezember 2020, gutgeheissen. Der Bund leistet einen Beitrag in gleicher Höhe. Damit stehen der Urner Kultur bis Ende 2021 Gelder in der Höhe von rund 845’000 Franken zur Verfügung. Gesuche um eine Ausfallentschädigung können von Kulturunternehmen per sofort eingereicht werden. Noch nicht eingereicht werden können Gesuche von Kulturschaffenden, da der Bund die entsprechende Änderung der Covid-19-Kulturverordnung erst noch in Kraft setzen muss. Die Ge-suchseingabe für Kulturschaffende dürfte ab Mitte Januar 2021 möglich sein. «Der Regierungsrat und der Bund unterstützen die Urner Kultur in diesen ausserordentlichen Zeiten», erklärt Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg. «Die Massnahmen sollen dazu beitragen, unser reichhaltiges, zu grossen Teilen von ehrenamtlichen Personen mitgetragenes Kulturleben zu erhalten.»

Rund 500’000 Franken ausbezahlt

Bis am 20. September 2020 konnten Urner Kulturschaffende und Urner Kulturunternehmen bereits Gesuche um Ausfallentschädigungen für den Zeitraum vom März bis Oktober 2020 einreichen. Der Kanton stellte gemeinsam mit dem Bund rund 915’000 Franken für Entschädigungen zur Verfügung. Bis Ende Dezember werden Beiträge in der Höhe von rund 500’000 Franken ausbezahlt werden. In einem Grundsatzentscheid hatte der Urner Regierungsrat als weitere Unterstützungsmassnahme Ende März 2020 beschlossen, dass bereits gesprochene Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds an verschobene und abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt werden, sofern die entsprechenden Kosten ausgewiesen sind. Zur Unterstützung der kulturellen Infrastruktur werden auch Beiträge, die an Leistungsvereinbarungen geknüpft sind, ausbezahlt.

Das Gesuchsportal sowie die entsprechenden Formulare sind unter www.ur.ch/coronavirus (Veranstalter/Kultur) zu finden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]