Mitteilungen des Urner Regierungsrats

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Kanton Uri

COVID-19 Härtefallmassnahmen; ab 4. Januar 2021 können Unternehmen Hilfsgesuche einreichen

Der Regierungsrat hat einen Erlass zur Umsetzung von Härtefallmassnahmen beschlossen und umgehend in Kraft gesetzt. Damit hat er die rechtliche Grundlage geschaffen, um besonders stark von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu unterstützen . Aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds sollen 1.9 Mio. Franken zur Auslösung von weiteren Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Alimentiert wird der Fonds zusätzlich mit einer Einlage von 700’000 Franken, die der Landrat mit dem Budget 2021 bewilligt hat. Gesuche können ab dem 4. Januar 2021 eingereicht werden.

Die Wirtschaft wird durch die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus massiv getroffen. Um eine nachhaltige Schädigung von besonders betroffenen Branchen zu verhindern, hat der Bund mit dem COVID-19-Gesetz und der Covid-19-Härtefallverordnung Hilfsmassnahmen beschlossen. Der Kanton Uri beteiligt sich an der Härtefallregelung und übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen des Bundes. Der Regierungsrat hat nun die erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen, damit im Kanton Uri Beiträge des Bundes und des Kantons an Unternehmen gewährt werden können.

Die im November 2020 vom Volk beschlossene Notrechtsklausel in der Verfassung des Kantons Uri ermöglicht es dem Regierungsrat, in dringenden Fällen separates, zielführendes und befristetes Notrecht zu schaffen. Der Regierungsrat hat am 22. Dezember 2020 einen COVID-19-Härtefallerlass zur Unterstützung von Urner Unternehmen verabschiedet und in Kraft gesetzt. Er ist befristet bis am 30. Juni 2021. Der Erlass wird im ausserordentlichen Verfahren auf www.ur.ch/amtsblatt veröffentlicht. Zudem hat der Regierungsrat einen Bericht und Antrag zum Entscheid über die weitere Geltung und Befristung des Erlasses zuhanden des Landrats verabschiedet. Dieser wird durch den Landrat am der nächstmöglichen Session behandelt.

Finanzielle Mittel

Die 1.9 Mio. Franken des Kantons lösen Bundesbeiträge in der Höhe von 3.93 Mio. Franken aus. Somit stehen insgesamt 5.83 Mio. Franken zur Stützung der Urner Wirtschaft zur Verfügung. Die Leistungen werden primär in Form von à fonds perdu-Beiträgen vergeben. Der Höchstbetrag pro Unternehmen beläuft sich auf 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019 und auf höchstens 500’000 Franken. In begründeten Fällen können auch rückzahlbare Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden.

Antragsberechtigte Unternehmen

Der Regierungsrat will die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient einsetzen. Deshalb unterstützt er in erster Linie in der Existenz bedrohte Unternehmen der Eventbranche, Dienstleister der Reisebranche, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie touristische Betriebe. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Jahr 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von über 40 Prozent verzeichnen und in den Jahren 2018 und 2019 einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 50’000 Franken erzielten. Eine Unterstützung setzt voraus, dass ein Unternehmen vor Ausbruch von COVID-19 profitabel oder überlebensfähig war und eine günstige Prognose für die künftige Überlebensfähigkeit besteht.

Anträge und Auszahlung

Urner Unternehmen können ab dem 4. Januar 2021 bis spätestens am 30. Juni 2021 ihre Härtefallanträge bei der Volkswirtschaftsdirektion Uri elektronisch einreichen. Das Antragsformular kann auf www.ur.ch/coronavirus unter der Rubrik «Wirtschaft, Arbeitgeber, KMU» heruntergeladen werden. Auf der Homepage sind auch weiterführende Informationen zum Antragsprozess und zu den rechtlichen Grundlagen ersichtlich. Die Anträge werden formal und inhaltlich durch Fachleute geprüft und beurteilt. Der Regierungsrat entscheidet abschliessend über die Ausrichtung der Beiträge.

 

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Start der COVID-19-Impfungen im Kanton Uri

Die Impfung gegen COVID-19 ist ein wichtiges Element bei der Bekämpfung der aktuellen Pandemie. Ziel der Impfung ist der bestmögliche Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. In diesen Tagen treffen die ersten Lieferungen des Impfstoffs im Kanton Uri ein. Danach werden die ersten Impfungen vorbereitet. Dabei ist es zwingend, dass die Impfungen unter der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfolgen. Die Sicherheit geht dabei vor Tempo. Im Vordergrund steht das Vertrauen der Bevölkerung. Zwar ist der erste Impfstoff zugelassen, doch ist beispielsweise das Informationsmaterial des Bundes noch ausstehend oder die Verfügbarkeit des administrativen IT-Tools offen. Demzufolge werden die ersten Personen im Kanton Uri voraussichtlich kurz vor oder nach dem Jahreswechsel geimpft werden.

Die Impfstoffe stehen bei Beginn der Impfung nur in eingeschränkten Mengen zur Verfügung. Es wird daher im Einklang mit den Empfehlungen des Bundes eine «Risikogruppen-Impfstrategie» vorgenommen. Dabei erhalten in der ersten Phase folgende vier Zielgruppen (in hierarchischer Reihenfolge) die COVID-19-Impfung priorisiert:

  1. besonders gefährdete Personen
  2. Gesundheitspersonal und Betreuungspersonal
  3. Personen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen
  4. Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Behinderteninstitutionen usw.)

Vorerst steht eine beschränkte Anzahl Impfdosen zur Verfügung. Ab Frühling 2021 dürfte dann eine ausreichende Anzahl Impfdosen verfügbar sein, damit ein grosser Teil der Bevölkerung geimpft werden kann. Für eine ausreichende Immunität muss jede Person zweimal geimpft werden. Die Impfung ist freiwillig und für die geimpften Personen kostenlos.

In der ersten Phase werden das Kantonsspital Uri (KSU), eine mobile Equipe des KSU sowie einzelne Hausarztpraxen (für die eigenen Patienten inkl. Alters- und Pflegeheime) die Impfungen durchführen. In einer zweiten Phase wird zusätzlich in weiteren Arztpraxen, Apotheken und allenfalls in weiteren Gesundheitsfachstellen geimpft. Ab dem 4. Januar 2021 betreibt das Impfzentrum des Kantonsspitals Uri unter der Telefonnummer 041 875 50 70 eine Infoline, bei der interessierte Personen einen Impftermin vereinbaren können. Sobald die Impfung auch in den Hausarztpraxen möglich ist, können auch dort Impftermine vereinbart werden.

Der Regierungsrat hat die kantonale COVID-19-Impfstrategie zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion beauftragt, die Vorbereitungsmassnahmen weiterzuführen und sicherzustellen, dass in Uri die COVID-19-Impfungen durchgeführt werden können, sobald der Impfstoff verfügbar ist. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit der kantonalen Impfstrategie der Urner Bevölkerung eine sichere und qualitativ gute Impfmöglichkeit anbieten zu können.

Laufend aktualisierte Infos zur COVID-Impfung finden Sie im Internet unter den folgenden Adressen:

 

Volksinitiative zustande gekommen

Am 10. Dezember 2020 reichte das Initiativkomitee «IG – WOV für alle» 913 Unterschriftenbogen mit insgesamt 2’230 gültigen Unterschriften für eine kantonale Volksinitiative «Lex-Kreisel Schächen» ein. Damit ist die von der Verfassung geforderte Zahl von 600 Unterschriften für eine Volksinitiative erreicht und die Volksinitiative «Lex-Kreisel Schächen» ist formell zustande gekommen.

Baudirektor Roger Nager, +41 41 875 2600, E-Mail Roger.Nager@ur.ch

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Erteilung des Notariatspatents an MLaw Ralph Bomatter, wohnhaft in Altdorf

MLaw Ralph Bomatter, von Schattdorf, wohnhaft in Altdorf, hat die urnerische Notariatsprüfung bestanden. Der Regierungrat hat auf Antrag der Anwaltsprüfungskommission MLaw Ralph Bomatter das urnerische Notariatspatent erteilt.

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Gratulation zum Dienstjubiläum

Alfred Studhalter, Schattdorf, kaufmännischer Mitarbeiter beim Amt für Tiefbau, ist am 1. Januar 1996 in die Kantonsverwaltung eingetreten und erfüllt somit am 31. Dezember 2020 das 25. Dienstjahr. Der Regierungsrat gratuliert Alfred Studhalter zum Dienstjubiläum und dankt ihm für die geleistete Arbeit im Dienste des Kantons Uri.

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Ersatzwahl in die Fachkommission Integration

Cordelia Dal Farra, Altdorf, reichte auf den 31. Dezember 2020 ihren Rücktritt aus der Fachkommission Integration ein. Als Nachfolgerin von Cordelia Dal Farra hat der Vorstand des Urner Gemeindeverbands Esther Imholz, Altdorf, nominiert. Der Regierungsrat hat Esther Imholz für den Rest der Amtsdauer bis 31. Mai 2024 als Mitglied in die Fachkommission Integration gewählt. Er dankt Cordelia Dal Farra bestens für ihre Mitarbeit in der Kommission.

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Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung mit der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) Bauen

Der Regierungsrat hat die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) Bauen sowie die Teilrevision der Nutzungsplanung Bauen genehmigt. Die Bauzonenauslastung der Gemeinde Bauen beträgt zirka 68 Prozent. Die Gemeinde Bauen hat daher innert fünf Jahren die Bauzonenauslastung auf mindestens 90 Prozent zu erhöhen oder den Umfang der unüberbauten Wohn-, Misch- und Zentrumszonen um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Darüber hinaus hat sie im Siedlungsleitbild zusätzliche Auszonungsflächen zu bezeichnen, um einen Bauzonenauslastungsgrad von 95 Prozent zu erreichen. Das Siedlungsleitbild stellt auch zukünftig ein behördenverbindliches Instrument der fusionierten Gemeinde Seedorf dar. Die Gemeinde Bauen verfügt über zirka 2.8 ha unüberbaute Bauzonenflächen in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ). Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung werden die WMZ um 1.56 ha reduziert. Den Vorgaben des kantonalen Richtplans wird daher genügend Rechnung getragen.

Die Gemeinde Bauen ist heute dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG) unterstellt. Die Erstellung neuer Zweitwohnungen ist damit verboten. Um das Zweitwohnungsverbot entsprechend den Regelungen des ZWG über den Fusionszeitpunkt hinaus zu sichern, sieht die revidierte BZO Bauen entsprechende Bestimmung vor. Dies entspricht auch dem Inhalt des Fusionsvertrags über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Seedorf und Bauen). Der Gemeinderat Bauen hat das Ende der Planungszone im Gebiet Rütli nach Rechtskraft der Teilrevision der Nutzungsplanung im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen und die Entlassung der Planungszone aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) zu veranlassen.

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