Betrieb von Skigebieten im Kanton Uri ab dem 30. Dezember 2020 wieder möglich

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Betrieb von Skigebieten im Kanton Uri Symbolbild

Am 18. Dezember 2020 hat der Regierungsrat festgestellt, dass auf der Basis der damaligen Beurteilung der epidemischen Situation und der Kapazitäten in den Spitälern in Uri und der Region den Betreibern von Skigebieten im Kanton Uri keine Bewilligung erteilt werden konnte und diese ihren Betrieb per 22. Dezember 2020 einstellen mussten. Dieser Beschluss gilt bis morgen Dienstag, 29. Dezember 2020.

Der Regierungsrat hat heute die epidemiologische Lage im Kanton erneut beurteilt. Er erachtet die Voraussetzungen als gegeben, um den Skibetrieb im Kanton Uri bewilligen zu können. Insbesondere, weil aus heutiger Sicht genügend Spitalkapazität zur Verfügung steht. Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion beauftragt, den Betreibern der Urner Skigebiete die Betriebsbewilligung ab dem 30. Dezember 2020 zu erteilen.

Die Bewilligungen werden auf Zusehen hin gewährt. Eine substanzielle Verschlechterung der epidemiologischen Situation und der freien Kapazitäten in den Spitälern in Uri beziehungsweise in der Zentralschweiz sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene würden eine Neubeurteilung erfordern. Dies könnte wiederum zum Entzug der Betriebsbewilligungen führen.

Die Betriebsbewilligungen sind mit Kapazitätsbeschränkungen verbunden: Für die Skigebiete Eggberge, Biel, Ratzi, Unterschächen, Haldi, Gitschenen, Brüsti und Realp sind Zutrittsberechtigungen auf Inhaber von Saisonkarten, auf Einheimische (Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Uri) und auf Feriengäste zu beschränken. Für das Skigebiet Andermatt-Sedrun gilt – in Absprache mit dem Kanton Graubünden – eine Kapazitätsbeschränkung von maximal 8’000 Gästen pro Tag. Wintersportlerinnen und Wintersportlern wird empfohlen, einen Helm zu tragen, auf den Pisten vorsichtig zu sein und die bfu-Regeln zu befolgen.

Im Weiteren will der Regierungsrat die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Restaurationsbetriebe gemäss den Vorgaben des Bundes prüfen. emiSeit fünf Tagen ist der R-Wert für den Kanton Uri unter den Faktor 1 gesunken. Wenn der R-Wert auch in den nächsten Tagen unter 1 bleibt, wären die Voraussetzungen erfüllt, die Gastwirtschaftsbetriebe im Kanton Uri gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (SR 818.101.26) wieder zu eröffnen. Der Regierungsrat will in den nächsten Tagen entscheiden, ob im Kanton Uri die Gastwirtschaftsbetriebe ab dem 1. Januar 2021 wieder öffnen können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]