Der Regierungsrat hat heute eine Lagebeurteilung vorgenommen und die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der beabsichtigten Öffnung der Gastwirtschaftsbetriebe im Kanton Uri erörtert. Im Vorfeld des Entscheides hat er auch diverse Gespräche mit Branchenvertreterinnen und –vertretern geführt.
Die epidemiologische Lage entspannt sich zu wenig schnell, um die Gastwirtschaftsbetriebe bereits in den nächsten Tagen wieder öffnen zu können. Der Regierungsrat wird am 5. Januar 2020 prüfen, ob dieser Schritt allenfalls auf das darauffolgende Wochenende erfolgen kann.
Betrieben, die Speisen und Getränke als Takeaway in Skigebieten anbieten, werden ab dem 31. Dezember 2020, 7.00 Uhr erste Erleichterungen gewährt: Sie dürfen in Aussenbereichen wieder Sitzplätze anbieten. Pro Tisch dürfen dabei maximal 4 Personen sitzen und zwischen den Gäste-gruppen wird ein Abstand von 1,5 Metern vorgeschrieben. Der Aufenthalt in Innenräumen bleibt mit Ausnahme der Toilettenbenutzung sowie zum unmittelbaren Ein- und Aussteigen aus den Transportanlagen nach wie vor verboten. Die Schutzkonzepte der Gastronomiebranche sind auf jeden Fall einzuhalten. Das Alkoholverbot auf Skipisten wird am Sonntag, 3. Januar 2021, 24.00 Uhr wieder aufgehoben.
Der Regierungsrat dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Wintergästen im Kanton Uri für die gezeigte Disziplin und wünscht allen einen geruhsamen Jahreswechsel.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]