Der Kanton Luzern will die behördlich geschlossenen Branchen zusätzlich zu den bereits bestehenden Massnahmen unterstützen. Darum hat er sich am 7. Januar 2021 mit Vertretern des Verbands GastroLuzern zu einem Austausch getroffen. Es ging darum, gemeinsam Perspektiven zu definieren.
Der Bund hat gewisse Betriebe – darunter grosse Teile der Gastrobranche – geschlossen. Diese Massnahme gilt voraussichtlich bis Ende Februar 2021.
Der Luzerner Regierungsrat prüft nun, wie betroffene Luzerner Betriebe in dieser Lage möglichst gut unterstützt werden können und wo in den Massnahmen des Bundes allenfalls Lücken bestehen.
Regierungspräsident und Finanzdirektor Reto Wyss hat sich dazu heute zu Gesprächen mit Vertretern von GastroLuzern unter der Leitung von Verbandspräsident Ruedi Stöckli getroffen. Gesprächsgegenstand war unter anderem, ob, und falls ja, wie sich die bestehenden Unterstützungsmassnahmen gezielt ausweiten lassen. Der Finanzdirektor ist sich der schwierigen Lage der behördlich geschlossenen Branchen bewusst. Ihm ist es ein Anliegen, sie bestmöglich zu unterstützen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Massnahmen aus dem Gespräch präsentiert werden. Am 14. Januar 2021 wird der Luzerner Finanzdirektor im Rahmen der Härtefall-Medienkonferenz detaillierter auf die zusätzliche Unterstützung der behördlich geschlossenen Betriebe eingehen.
Der Kanton Luzern unterstützt die Tourismus-, Hotellerie- und Gastrobranche seit Beginn der Pandemie im März 2020 unter anderem mit folgenden bewährten Massnahmen:
- Kurzarbeitsentschädigung
- Erwerbsersatzentschädigung
- Härtefallregelungen
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Luzern steht für Nachhaltigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]