Corona-Ausfälle: Kanton Luzern unterstützt Kulturschaffende weiterhin

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Luzerner Kulturbetriebe weiterhin mit finanziellen Mitteln zu unterstützen und damit die coronabedingten Ausfälle für die Kulturschaffenden abzufedern. Dafür stehen weitere 10,8 Millionen Franken zur Verfügung, getragen zur Hälfte vom Kanton und dem Bund. Die Gesuche können online eingereicht werden.

Die Corona-Pandemie beeinflusst das kulturelle Leben nach wie vor massiv. Schutzmassnahmen, Verschiebungen und Absagen von kulturellen Veranstaltungen und Projekten sowie der vom Bundesrat beschlossene Lockdown aller Kulturunternehmen bringen diese in enorme finanzielle Bedrängnis durch den Wegfall der Publikums- und Sponsorenerträge. Diese Ausfälle können in den allermeisten Fällen nur teilweise durch vorgelagerte Leistungen, etwa der Ausgleichskasse, abgefedert werden.

Um diese weiterhin massiven und zeitlich nicht absehbaren Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich aufzufangen, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert. Grundlage dafür ist Artikel 11 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, welches Massnahmen im Kulturbereich durch die Ausrichtung von Beiträgen vorsieht.

Sammelbotschaft an den Kantonsrat
Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat diejenigen notverordnungsrechtlichen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind. Für die Ausrichtung der vorgesehenen Beiträge stellt der Bund den Kantonen 100 Millionen Franken für die Unterstützung von Kulturunternehmen und Kulturschaffenden für 2021 zur Verfügung und zusätzlich 50 Millionen Franken für das letzte Quartal im Jahr 2020.

Der Bund sieht für den Kanton Luzern Mittel in der Höhe von total 5’416’900 Franken für den Zeitraum von Oktober 2020 bis Dezember 2021 vor. Der Kanton Luzern muss gemäss Covid-19-Gesetz Gelder in der gleichen Höhe zur Verfügung stellen. Der Regierungsrat hat somit einem Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 5’416’900 zugestimmt und wird diesen – zusammen mit weiteren Begehren im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Massnahmen – in einer Sammelbotschaft Corona-Nachtragskredite beim Kantonsrat beantragen.

Gesuchsunterlagen online
Auf der Website der Kulturförderung www.kultur.lu.ch sind die Informationen und Gesuchunterlagen für die Kulturunternehmen bereits online, für die Kulturschaffenden werden die Unterlagen erst gegen Ende Januar aufgeschalten. Die Unterstützung von Kulturschaffenden wurde erst kurz vor Weihnachten vom Bundesparlament beschlossen und am 18. Dezember 2020 in der Covid-19-Kulturverordnung vom Bundesrat geändert und gutgeheissen.

Bisherige Ausfallentschädigung
Die Abteilung Kulturförderung des Bildungs- und Kulturdepartementes hat die rund 340 eingreichten Gesuche für den Zeitraum bis 31.10.2020 beinahe vollständig bearbeitet. Zehn Gesuche müssen formell noch entschieden werden. Die rund 340 Gesuchsstellenden haben Schäden von etwas über 30 Millionen Franken fristgerecht geltend gemacht. Nach Bereinigung aller Gesuche werden schlussendlich gegen 15 Millionen Franken als Ausfallentschädigung ausbezahlt werden, womit der mögliche Kreditrahmen von Bund und Kanton um rund 2 Millionen Franken nicht ausgeschöpft werden muss.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Lebensqualität

 

  • Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]