Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 beschlossen, die Schliessung der Restaurants und weiterer Einrichtungen bis Ende Februar 2021 zu verlängern. Seit Montag, 18. Januar 2021, müssen auch die Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen bleiben. Deshalb hat der Bundesrat die Voraussetzungen für Härtefallunterstützungen gelockert. Ab sofort sind die neuen Antragsformulare auf https://www.ur.ch/themen/2950 verfügbar.
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 entschieden, die bereits geltende Schliessung für Gastronomiebetriebe um fünf Wochen zu verlängern und auch Geschäfte für Güter des nicht-täglichen Bedarfs ab Montag, 18. Januar 2021 ebenfalls bis Ende Februar zu schliessen.
Lockerung der Härtefall-Voraussetzungen
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bedingungen für Unternehmen gelockert, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Neu gelten auch Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall.
Kanton Uri übernimmt neue Vorgaben
Der Kanton Uri übernimmt die angepassten Vorgaben für Härtefälle. Ab sofort können Unterstützungsleistungen vereinfacht beantragt werden. Die neuen Antragsformulare sowie weitere Informationen sind auf https://www.ur.ch/themen/2950 verfügbar. Gesuche können bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Gesuche behalten ihre Gültigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]