Kanton Luzern verlängert Covid-19-Massnahmen

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Covid-19-Massnahmen

Aufgrund der Anpassungen der Covid-19-Verordnung des Bundes vom 13. Januar 2021 hat das Gesundheits- und Sozialdepartement die vom Regierungsrat zusätzlich in der kantonalen Covid-19-Verordnung (VCov19; SRL Nr. 835a) getroffenen kantonalen Massnahmen vorerst ebenfalls bis am 28. Februar 2021 verlängert. Nachdem die «Homeoffice-Pflicht» neu durch den Bund erfolgt, wurde die entsprechende Bestimmung der kantonalen Verordnung aufgehoben. Für die Schulen gelten weiterhin die aktuellen Rahmenschutzkonzepte.

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