Der Luzerner Regierungsratsrat spricht sich für das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) aus. Im Einklang mit der Konferenz der Kantonsregierungen empfiehlt er ein Ja zu dieser Vorlage an der eidgenössischen Abstimmung vom 7. März 2021. Der Regierungsrat macht geltend, dass die Kantone und Gemeinden noch stärker als der Bund auf den direkten Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern ausgerichtet sind und daher ein besonderes Interesse an der in Aussicht gestellten E-ID-Lösung haben. Indem das bestehende Know-how von Schweizer Unternehmen genutzt werde, lasse sich die E-ID rasch umsetzen, ohne dass die Kontrollfunktion des Staates geschwächt oder hoheitliche Rechte beschränkt würden. Mit Bezug auf datenschützerische Bedenken hält der Regierungsrat fest, dass im Gesetz entsprechende Sicherheitsvorkehrungen eingebaut wurden.
Das E-ID-Gesetz schafft die Basis für die Herausgabe von elektronischen Identifizierungsmitteln, mit denen sich die Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes im digitalen Raum identifizieren können. Dabei wird das Bundesamt für Polizei die amtliche Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person vornehmen. Der Betrieb des E-ID-Systems sowie die Ausstellung der E-ID sind hingegen Sache von privaten Anbietern. Der Bund wird die Anbieter und ihre Systeme einem Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen unterziehen.
Der Luzerner Regierungsrat erkennt in der E-ID-Vorlage erhebliche Vorbedingungen respektive Vorteile für die kantonale Leistungserbringung im Bereich E-Government. Eine Ablehnung würde seiner Meinung nach zu zeitlichen Verzögerungen führen.
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