Vollständig erneuerte Luzerner Steuersoftware 2020 zum Download bereit

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Luzerner Steuersoftware 2020

In den nächsten Tagen erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2020. Die vollständig erneuerte Steuersoftware steht ab sofort zum Download bereit.Immer mehr Steuerpflichtige reichen ihre Steuererklärungen online ein. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung kann online verlängert werden. Verschiedene Neuerungen sind per 01.01.2021 in Kraft getreten. Steuerliche Auswirkungen haben auch die COVID-19-Massnahmen.

Versand der Steuerunterlagen ist angelaufen
Ab dem 1. Februar 2021 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2020 verschickt. Wer in der Vorperiode die Steuererklärung per eFiling eingereicht hat, erhält die Steuerunterlagen besonders frühzeitig. Nutzer von E-Postoffice finden ihre Steuererklärung im digitalen Briefkasten vor. Der Versand der Steuererklärungen 2020 wird bis circa Mitte Februar abgeschlossen.

Vollständig erneuerte Steuersoftware
Die Steuersoftware für natürliche Personen hat auf die Steuerperiode 2020 hin ein vollständig neues Design erhalten. Die Anwendung ist einfach bedienbar und dank geschickter Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung speditiv erledigen. Deklaration und Veranlagung lassen sich besser vergleichen und neu wird der eSteuerauszug (eWertschriftenverzeichnis von Banken) unterstützt. Gegen 200’000 Nutzer und Nutzerinnen können sich auf eine moderne Software freuen. Weitere Informationen sind im Newsletter 19/2020 zu finden.

Steuererklärung elektronisch ausfüllen und einreichen
Die Steuersoftware steht ab sofort zum Download bereit. Die Software wird nicht mehr auf einer CD zur Verfügung gestellt. 90 Prozent der Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung inzwischen elektronisch aus. Davon reichen inzwischen bereits mehr als 40 Prozent die Steuererklärung elektronisch per eFiling ein. Wie eFiling funktioniert wird im Video erklärt. Mit oBeam, der Mobile Scan App, können dabei bei Bedarf Belege mit dem Smartphone fotografiert und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzugefügt werden.
Die übrigen Steuerpflichtigen drucken entweder die Unterlagen aus oder füllen die Steuererklärung von Hand aus und reichen diese per Post an das Scan-Center ein.

Fristverlängerungen am Online-Schalter
Wer für das Einreichen der Steuererklärung mehr Zeit braucht, kann im Online-Schalter auf der Website der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern. Mit dem QR-Code ist auch ein Direktzugriff via Smartphone oder Tablet auf die Website zur Fristerstreckung möglich.

Steuerrechtliche Neuerungen per 2020
Auf den 01.01.2020 sind verschiedene Neuerungen in Kraft getreten. Besonders erwähnenswert sind: neue Mietwertansätze, höhere Freibeträge bei der Vermögenssteuer, höherer Tarif bei der Vermögenssteuer, Erhöhung des Besteuerungssatzes der Einkünfte aus massgebenden Beteiligungen (nur direkte Bundessteuer).

Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen
Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus. Weitere Erläuterungen zu den steuerlichen Auswirkungen der Covid-19-Massnahmen sind im Newsletter Newsletter 15/2020 zu finden.


Hotline (nur für technische Fragen)
Telefon 041 228 57 00
(Montag – Freitag 08.30-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr)
E-Mail dst.hotline@lu.ch
Für steuerrechtliche Fragen sind die Gemeindesteuerämter zuständig.


Anhang
Download der Steuersoftware: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung

 

QR-Code zur Fristerstreckung
QR-Code für Download Scan App

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