Der Kanton Luzern hat Stand heute zwei Härtefallprogramme beschlossen: den Sonderkredit über 25 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen sowie 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für behördlich geschlossene Unternehmen. Über einen weiteren Sonderkredit befindet der Kantonsrat in der Märzsession. Die Zwischenbilanz zeigt: Eingereicht wurden bis dato 1000 Härtefallgesuche und bis zum 22. Februar 2021 wurden insgesamt 272 Gesuche abschliessend bearbeitet.
Im Dezember 2020 hat der Luzerner Kantonsrat einen Sonderkredit für Härtefallmassnahmen in der Höhe von 25 Millionen Franken bewilligt. Die Auszahlungen aus diesem Topf konnten erst ab dem 4. Februar 2021 vollzogen werden, da die Frist für das fakultative Referendum 60 Tage dauert. Einen Monat später, im Januar 2021, hat die Luzerner Regierung 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für behördlich geschlossenen Unternehmen gesprochen. Ein weiteres Dekret wird die Luzerner Regierung dem Kantonsrat in der Märzsession vorlegen. Dabei handelt es sich um einen Sonderkredit von rund 21,6 Millionen Franken.
Bis dato sind 1000 Härtefallgesuche eingereicht worden. Knapp 800 Anträge wurden von behördlich geschlossenen Betrieben eingereicht und im verkürzten Verfahren behandelt. Rund 200 Anträge sind als ordentlicher Härtefall eingegangen, das heisst aufgrund einer Umsatzeinbusse von 40 Prozent und mehr. Über alles gesehen stammen rund 60 Prozent der Anträge aus dem Gastgewerbe und der Hotellerie. Bis am 22. Februar 2021 wurden insgesamt 272 Gesuche abschliessend bearbeitet und 21 Millionen Franken bereits zugesprochen. Davon wurden etwas mehr als 15,6 Millionen Franken ausbezahlt. Ein Unternehmen erhält im Schnitt 102’000 Franken.
In der Januarsession haben Adrian Nussbaum (CVP) und Mitunterzeichner namens aller Fraktionen ein Postulat zu den Härtefallmassnahmen eingereicht. Dieses verlangte von der Regierung unter anderem die Flexibilisierung des Verhältnisses von Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen (aktuell 9:1), ein weiteres Dekret für mehr finanzielle Mittel und den Miteinbezug von Branchen und Verbänden. Die Regierung kommt diesen Forderungen nach.
Sie wird bei allen Lösungen die tatsächlichen Entwicklungen der Corona-Krise sowie die rechtliche Entwicklung der Bundesvorgaben berücksichtigen und sich an den Bundesvorgaben orientieren.
Der Bund kündigt an, weitere finanzielle Mittel bereitzustellen: Er will das Härtefallprogramm auf 10 Milliarden Franken aufstocken. Das Parlament in Bern wird die Botschaft in der Frühjahressession diskutieren. Der Kanton Luzern ist überzeugt, dass aufgrund der aktuellen Situation bei den Gesuchseingängen eine Aufstockung der finanziellen Mittel angezeigt ist und das Parlament dem Antrag des Bundesrates zustimmen wird. Zum konkreten Umfang der zusätzlichen Hilfsmittel im Kanton Luzern kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Angabe gemacht werden.
Anhang
Mitteilung 14. Januar 2021: Der Finanzdirektor Reto Wyss bilanziert die Härtefallprogramme und stellt weitere Millionen für Luzerner Unternehmen in Aussicht
Mitteilung 16. Februar 2021: Luzerner Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 10,8 Millionen Franken für den Kulturbereich und weitere Nachtragskredite[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]