Änderung Familienzulagengesetz geht in die Vernehmlassung

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Luzerner Staatskanzlei

Im Kanton Luzern soll die monatliche Kinderzulage vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr von 210 auf 250 Franken erhöht werden. Damit trägt der Kanton Luzern einem seit Längerem vorhandenen Bedürfnis Rechnung und setzt ein sozial- und familienpolitisches Zeichen. Die Erhöhung der Zulage braucht eine Gesetzesänderung. Künftig soll zudem die Anpassung der Kinder- und der Ausbildungszulage in einem einfacheren Verfahren möglich sein. Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement die Änderung des Familienzulagengesetzes von Anfang März 2021 bis Anfang Juni 2021 in die Vernehmlassung.

Nach dem Familienzulagengesetz des Bundes sind in nichtlandwirtschaftlichen Berufen Kinder- und Ausbildungszulagen auszurichten. Dabei gelten Mindestansätze.

Kinderzulage soll vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr erhöht werden
Aktuell beträgt die Kinderzulage vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr monatlich 210 Franken. Die monatliche Ausbildungszulage beträgt 250 Franken. Aufgrund einer Änderung des Bundesrechts per 1. August 2020 ist die Ausbildungszulage früher auszurichten. Nun soll die monatliche Kinderzulage vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr auf 250 Franken erhöht werden. Nach dem Kantonalen Familienzulagengesetz braucht es dafür eine Gesetzesänderung.

Sozial- und familienpolitisches Zeichen
Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor des Kantons Luzern, sagt: «Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderzulage tragen wir einem seit Längerem vorhandenen Bedürfnis Rechnung und setzen so ein sozial- und familienpolitisches Zeichen.» Ein Vergleich mit anderen Zentralschweizer Kantonen zeigt denn auch, dass der Kanton Luzern aktuell die tiefsten Familienzulagen hat.

Verfahren für weitere Anpassungen soll vereinfacht werden
Die Gesetzesänderung soll auch zum Anlass genommen werden, das Verfahren für weitere Anpassungen der Kinderzulage und der Ausbildungszulage zu vereinfachen. Der Regierungsrat soll die Möglichkeit erhalten, diese Zulagen künftig mit einer Verordnung über die Mindestansätze des Bundes hinaus zu erhöhen und beschlossene Erhöhungen ganz oder teilweise aufzuheben.

Mehrkosten für Familienausgleichskassen sowie Kanton und Gemeinden
Die vorgeschlagene Erhöhung der Kinderzulage für Arbeitnehmende und für Selbständigerwerbende wird jährlich geschätzte Mehrkosten von 3,5 Millionen Franken für die im Kanton Luzern tätigen Familienausgleichskassen verursachen. Können diese die Mehrkosten nicht über die Reserven oder den Lastenausgleich finanzieren, werden sie die Beitragssätze erhöhen müssen.

Beim Kanton, der die Kosten der Familienzulagen für Nichterwerbstätige finanziert, wird die Erhöhung der Kinderzulage schätzungsweise jährliche Mehrkosten von 80’000 Franken zur Folge haben. Davon haben die Gemeinden die Hälfte zu tragen.

Änderung Familienzulagengesetz geht in die Vernehmlassung
Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement den Gesetzesentwurf von Anfang März 2021 bis Anfang Juni 2021 in die Vernehmlassung bei den im Parlament vertretenen Parteien, den Luzerner Gemeinden, beim Verband Luzerner Gemeinden VLG (Bereich Soziales und Gesellschaft), bei den im Kanton Luzern tätigen Familienausgleichskassen sowie beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

Die Gesetzesänderung muss anschliessend dem Kantonsrat beantragt werden und soll voraussichtlich auf den 1. April 2022 in Kraft treten.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Leitlinie in der Luzerner Kantonsstrategie:
• Luzern steht für Lebensqualität


Anhang
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