JSK gegen eigenes Globalbudget des Datenschutzbeauftragten

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Luzerner Kantonsrat

Die Europäische Union hat im April 2016 eine Reform der Datenschutzgesetzgebung verabschiedet. Die entsprechende EU-Richtlinie muss aufgrund des Schengen-Assoziierungsabkommens von der Schweiz in das innerstaatliche Recht übernommen werden. Ebenso soll das revidierte Europaratsübereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt werden. Wie das eidgenössische Datenschutzgesetz müssen auch die Datenschutzgesetze der Kantone anpasst werden.

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates JSK hat unter dem Vorsitz von Inge Lichtsteiner-Achermann (CVP, Egolzwil) eine Änderung der kantonalen Datenschutzgesetzgebung vorberaten. Die vom Regierungsrat unterbreitete Teilrevision passt das kantonale Datenschutzgesetz an die übergeordneten Vorgaben aus der EU Richtlinie 2016/680, dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz an. Die Vorlage sieht eine Aktualisierung des Katalogs der besonders schützenswerten Personendaten vor. Neu aufgenommen werden die genetischen und die biometrischen Daten. Die JSK ist damit einverstanden, dass auf einen besonderen datenschutzrechtlichen Schutz der juristischen Personen verzichtet wird, weil die Daten juristischer Personen durch andere Erlasse genügend geschützt seien. Bei gewissen Datenbearbeitungen sollen die dem Gesetz unterstellten öffentlichen Organe verpflichtet werden, Datenschutz-Folgenabschätzungen zu erstellen. Die Gerichte, die Strafverfolgungs- und die Strafvollzugsbehörden werden neu auch verpflichtet, innerhalb ihrer Organisationseinheiten einen Datenschutzberater oder eine Datenschutzberaterin zu bezeichnen. Auf eine entsprechende Verpflichtung der Gemeinden verzichtet die Vorlage. Die Kommission ist damit mit überwiegender Mehrheit einverstanden. Aus Sicht der Kommission wird diese Aufgabe bei Gemeinden bereits heute wahrgenommen, auch ohne dass eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht. Die JSK diskutierte diverse Anträge zu Anpassungen der Vorlage. Insbesondere der Antrag aus der Kommission auf Schaffung eines eigenen Globalbudgets für den Datenschutzbeauftragten gab länger zu reden. In der Abstimmung unterlag dieser Antrag dann aber grossmehrheitlich, weil die entsprechenden Zahlen des Datenschutzbeauftragen im Budget der Staatskanzlei als eigene Leistungsgruppe ausreichend erkennbar seien und auch bei einem eigenen Budget nicht mehr Mittel für den Datenschutz zur Verfügung stünden. Selbst der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern erachtete ein eigenes Globalbudget angesichts der übersichtlichen Grösse des Kredits nicht als zwingend notwendig, um seine Aufgabe unabhängig zu erfüllen. Die JSK stimmte in der Gesamtabstimmung der Vorlage des Regierungsrates ohne Änderung zu.

Der Kantonsrat wird diese Anpassung der kantonalen Datenschutzgesetzgebung voraussichtlich an der Session vom 15. und 16. März 2021 beraten.

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