Um Brände in Zukunft mit mehr Löscheinrichtungen besser bekämpfen zu können, soll deren Finanzierung breiter abgestützt werden. So soll der für die Beitragspflicht von Gebäudeeigentümern massgebliche Radius von 100 auf 400 Meter vergrössert werden. Zudem sollen neu nicht nur für Hydrantenanlagen, sondern auch für andere Löscheinrichtungen Beiträge erhoben werden können. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Botschaft zur Änderung des Feuerschutzgesetzes zur Beratung vor.
In ländlichen Gebieten fehlt es oft an geeigneten Löscheinrichtungen für die Brandbekämpfung. Unter anderem deshalb, weil Hydrantenanlagen in entlegenen Siedlungen zu teuer oder technisch schwierig realisierbar sind. Zudem können aktuell Eigentümer bei anderen Wasserbezugsorten wie beispielsweise Löschwasserbehältern, die in ländlichen Gebieten häufig besser geeignet sind, nicht in die Finanzierung eingebunden werden.
Wenn es vor Ort an Löscheinrichtungen fehlt, müssen die Feuerwehren das Löschwasser über weite Strecken zur Brandstelle befördern. Das ist zeitaufwendig und mit Leistungsverlusten verbunden. Auch die Zunahme von Trockenperioden erhöht das Brandrisiko und verschärft die Situation beim Löschwasser.
Mehr Mittel für die Gemeinden
Für die Erstellung und Finanzierung von Löscheinrichtungen sind die Gemeinden verantwortlich. Die Gebäudeversicherung Luzern beteiligt sich massgeblich an der Finanzierung. Das wird auch in Zukunft so beibehalten. Gebäudeeigentümer müssen heute nur Hydranten mitfinanzieren und dies auch nur dann, wenn diese maximal 100 Meter von ihrem Gebäude entfernt sind. Mit diesen Rahmenbedingungen bekunden die Gemeinden zunehmend Mühe, genügend Mittel für Löscheinrichtungen, insbesondere Löschwasserbehälter, bereitzustellen. Ausserdem sind mit heutigen Schlauchverlege- und Tanklöschfahrzeugen als Druckerhöher auch Gebäude, die weiter als 100 Meter vom Wasserbezugsort entfernt sind, einigermassen wirkungsvoll mit Löschwasser geschützt. Somit kommen auch Gebäudeeigentümer in einem weiteren Radius in den Genuss eines effizienten Feuerschutzes, ohne sich an der Finanzierung beteiligen zu müssen.
Den Gemeinden sollen folgende, zusätzliche Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag der Bereitstellung von Löscheinrichtungen besser erfüllen können:
- Erweiterung des massgebenden, beitragsbestimmenden Radius von 100 auf 400 Meter;
- Neu können neben Beiträge für Hydrantenanlagen auch Abgaben für andere Wasserbezugsorte wie etwa für Löschwasserbehälter und -weiher erhoben werden.
Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung legten nahe, die Höchstgrenze des individuellen Beitrags von ursprünglich zwei auf ein Prozent des Gebäudeversicherungswerts zu senken. Im Übrigen begrüssten die im Kantonsrat vertretenen Parteien grossmehrheitlich die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Auch von 40 der 58 Gemeinden, die Stellung genommen haben, wird sie befürwortet. Der Hauseigentümerverband Luzern, der Verband Casafair Zentralschweiz, der Verband Luzerner Gemeinden und die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) unterstützen die Vorlage ebenfalls. Abgelehnt wird die Vorlage von der SVP, der Arbeitsgruppe Berggebiet, vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband sowie insbesondere von der Region Luzern West. Als Gründe für die Ablehnung wird hauptsächlich angeführt, dass ländliche Gebiete und die Landwirtschaft überdurchschnittlich stark zu Kasse gebeten würden, die GVL beteilige sich zu wenig und dass es an einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise fehle. Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage mit der Region Luzern West besprochen. Dabei konnten deren Eingaben teilweise aufgenommen und Missverständnisse ausgeräumt werden. Insbesondere konnte aufgezeigt werden, dass es keineswegs Ziel der Gesetzesänderung ist, ländliche Gebiete flächendeckend mit Löschwasserbehältern und Löschweihern auszustatten. Die teilweise bestehende Unterversorgung an solchen Löscheinrichtungen soll nur punktuell auf Antrag der Gemeinden behoben werden. Und zwar dort, wo dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und eine gesamtheitliche Sicht auf das Gebiet dies nahelegt.
Die Botschaft zur Gesetzesänderung soll im weiteren Verlauf des Jahres im Kantonsrat beraten werden.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Luzern steht für Zusammenhalt
Anhang
Zur Botschaft B 60[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]