Weiterhin geltende Corona-Schutzmassnahmen an Luzerner Schulen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Corona-Schutzmassnahmen an den Schulen – auch die Maskentragepflicht ab der 5. Klasse Primarschule – sind bis auf weiteres gültig. Das Bildungs- und Kulturdepartement wartet für Anpassungen der Rahmenschutzkonzepte insbesondere die Bundesvorgaben in den nächsten Tagen ab.

Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen an den Luzerner Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie werden regelmässig evaluiert und den pandemischen Gegebenheiten angepasst. Dazu steht das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) im Austausch mit dem Bund und dem Kantonsarzt und stützt sich insbesondere auf die BAG-Empfehlungen ab.

Aufgrund der leicht steigenden Infektionszahlen und der möglichen Anpassungen der Rahmenbedingungen im Bildungsbereich durch das BAG oder den Bundesrat hat die BKD-Geschäftsleitung beschlossen, die derzeit geltenden Schutzmassnahmen vorerst weiterzuführen. Dies betrifft auch die Maskentragepflicht ab der 5. Primarschulklasse.

Sobald aktuelle Informationen und Vorgaben aus Bern bekannt sind, wird die Lage neu beurteilt. Allfällige Veränderungen oder Anpassungen in den Rahmenschutzkonzepten werden anschliessend kommuniziert und umgesetzt.

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