Prämienverbilligung wirkt immer weniger gegen Armut und muss ausgebaut werden

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Caritas Schweiz

In den letzten 20 Jahren haben sich die Krankenkassenprämien verdoppelt. Löhne und Prämienverbilligungen haben längst nicht Schritt gehalten. Für Haushalte mit tiefen Einkommen ist die Belastung nicht mehr tragbar. Gleichzeitig werden die Prämienverbilligungen immer weniger als Mittel der Armutsprävention eingesetzt, sondern von den Kantonen zur Entlastung ihrer eigenen Budgets verwendet. Für Caritas Schweiz ist ein Ausbau der Prämienverbilligung, der sich stärker am Bedarf von armutsgefährdeten Menschen orientiert, dringlich.

14 Prozent ihres Budgets müssen Haushalte mit tiefen Einkommen trotz Prämienverbilligung im Durchschnitt für die Krankenkassenprämien ausgeben. Das sind mehr als anderthalb Monatslöhne. Immer mehr Menschen wenden sich an die Caritas, da sie nicht wissen, wie sie die Krankenkassenprämien bezahlen sollen. Das Budget wird bei stagnierenden Löhnen immer knapper. Viele wählen in der Folge die Maximalfranchise, um so eine tiefere Prämie bezahlen zu müssen. Werden sie krank, verzichten sie auf Arztleistungen oder es droht die Schuldenspirale.

Krankenkassenprämien werden ungenügend verbilligt

Der Ausbau der Prämienverbilligung hat in den letzten Jahren nicht mit dem Anstieg der Krankenkassenprämien mitgehalten. Bedenklich ist, dass die Kantone einen immer grösseren Teil der Prämienverbilligung für Beziehende von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen einsetzen und so vor allem ihre eigenen Budgets entlasten. Für gezielte Armutsprävention steht dagegen immer weniger Geld zur Verfügung. Diese lässt sich erzielen, wenn Prämien von Haushalten mit tiefem Einkommen, die nochnicht auf Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen angewiesen sind, verbilligt werden. Viele Kantone haben zudem ihren Anteil an der Finanzierung zulasten des Bundes gesenkt. Haushalte knapp oberhalb der Armutsgrenze, deren Krankenkassenprämien in immer geringerem Mass verbilligt werden, sind die Leidtragenden dieser Entwicklung. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind überdies gross. In einigen Kantonen liegt die durchschnittliche Belastung von Haushalten mit tiefen Einkommen durch die Krankenkassenprämien schon bei 19 Prozent.

Zugang zur Prämienverbilligung wird erschwert

Viele Menschen mit tiefen Einkommen machen ihren Anspruch auf Prämienverbilligung nicht geltend. Sie wissen nicht, dass sie Anspruch haben, oder sind mit den auszufüllenden Formularen überfordert. In der Folge leben sie in prekären finanziellen Verhältnissen. Die Mehrheit der Kantone erschwert den Zugang zur Prämienverbilligung unnötig mit Formularen und Fristen. Dabei machen sieben Kantone vor, dass es auch anders geht. Sie richten die Prämienverbilligung bei Anspruch automatisch aus.

Krankenkassenprämien dürfen Armut nicht verstärken

Für Caritas Schweiz ist klar, dass Gesundheitsausgaben kein Armutsrisiko sein dürfen. Die Prämienverbilligung muss daher wieder ausgebaut werden, damit die Krankenkassenprämien für alle bezahlbar sind. Sie soll sich zudem am Bedarf der Menschen mit tiefen Einkommen orientieren. Dafür sind verbindliche Ziele notwendig, wie hoch die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien maximal sein darf. Caritas Schweiz fordert, dass die Belastung eines Haushalts durch die Krankenkassenprämien höchstens das Niveau eines Monatslohns betragen darf. Den Anspruchsberechtigten soll die Prämienverbilligung zudem automatisch ausbezahlt werden.

Das neue Caritas-Positionspapier «Prämien verbilligen – Armut bekämpfen» zu den Krankenkassenprämien findet sich unter www.caritas.ch/positionspapiere[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]

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Über Leonard Wüst

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