Mitteilungen des Urner Regierungsrats

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Gruppenbild des Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Justizdirektor Daniel Fur-rer, Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti, Baudirektor Roger Nager, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler, Landesstatthalter Urs Janett, Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg und Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold. (Foto: Valentin Luthiger)

Beschwerde gegen nicht erteilte Anlassbewilligung Das Aktionsbündnis Urkantone hat beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde gegen das von der Sicherheitsdirektion verfügte Verbot für die Grosskundgebung «Schluss mit dem Corona-Notrecht – NEIN zum Covid-19-Gesetz!» vom 10. April 2021 in Altdorf eingereicht. Gleichzeitig hat das Aktionsbündnis ein Ausstandsgesuch gegen den Regierungsrat als Beschwerdeinstanz gestellt.

Die Sicherheitsdirektion hat die Bewilligung am 25. März 2021 verweigert, da die Maskentragpflicht bei der erwarteten Anzahl Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer weder von den Organisatorinnen und Organisatoren gewährleistet noch von der Polizei durchgesetzt werden könnte. Die Kundgebung brächte eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte. Bei der Abwägung der Interessen fiel zu Lasten der Gesuchsteller zusätzlich ins Gewicht, dass die Inzidenzzahl im Kanton Uri aktuell sehr hoch liegt. Zudem konnten die Organisatorinnen und Organisatoren trotz entsprechenden Nachfragen keine detaillierten Verkehrs- und Parkkonzepte vorlegen. Diese sind jedoch eine unverzichtbare Auflage bei bewilligungspflichtigen Anlässen dieser Grössenordnung.

 

Der Regierungsrat hat am 26. März 2021 gestützt auf das Epidemiengesetz politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen von mehr als 300 Personen im Kanton Uri verboten. Diese Massnahme gilt ab dem 1. April 2021 bis Ende April 2021. Der Regierungsrat ist dezidiert der Ansicht, dass die Sicherheitsdirektion mit der Verweigerung der Bewilligung für die Grosskundgebung vor dem Hintergrund der aktuellen Lage richtig und verhältnismässig gehandelt hat und unterstützt das gewählte Vorgehen. Der Regierungsrat leitet die Beschwerde an das Obergericht des Kantons Uri zur Behandlung weiter.

Änderung des Quartiergestaltungsplans «Grund», Gemeinde Silenen; Genehmigung[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]

Der Regierungsrat hat den geänderten Quartiergestaltungsplan «Grund» in der Gemeinde Silenen sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften genehmigt. Die Änderung des QGP «Grund» umfasst eine Neuanordnung der Baubereiche sowie deren Nutzungen gemäss überarbeiteter Nutzungsplanung. Mit der Änderung des QGP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Sport-, Freizeit- und Ärztezentrum geschaffen werden. Ausserdem führt die Neuanordnung der Baubereiche dazu, dass neue Verbindungsstrassen zwischen Reuss- und Grundstrasse angelegt werden. Die Werkzufahrt zur Nationalstrasse A2 wird durch die Änderung planungsrechtlich gesichert. Zusätzlich wird der gemäss Richtplan festgelegte Wildtierkorridor mit seinen Vernetzungselementen grundeigentümerverbindlich festgelegt.