Der Bundesrat hat diese Woche diverse Lockerungen beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Je nach Entwicklung der Pandemie besteht jedoch die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Deshalb appelliert auch der Regierungsrat an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig und selbstverantwortlich zu verhalten.
Gastrobetriebe müssen Terrassenumsätze im April nicht anrechnen
Trotz der Öffnung der Restaurantterrassen werden viele Gastrobetriebe weiterhin nicht kostendeckend wirtschaften können. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2021 deshalb beschlossen, dass die Härtefallbeiträge an die Gastronomiebranche auch im April rasch ausbezahlt werden. Die Terrassenumsätze werden bei der Berechnung der Beiträge für diesen Monat noch nicht angerechnet. Dies gilt auch für Hotelrestaurants und Betriebskantinen, die ihre Umsätze generell anzugeben haben. Diese Betriebe werden durch die Volkswirtschaftsdirektion darüber informiert, wie die Deklaration im April zu erfolgen hat.
Öffnungsschritte im Interesse der Jungen
Der Regierungsrat hält die am Montag, 12. April 2021, beschlossenen Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus aufrecht. Mit dem Ende der Skisaison, der Ausdehnung der Testmassnahmen im Schulbereich und der konsequenten Rückverfolgung der Kontakte von Infizierten Personen will der Regierungsrat dazu beitragen, dass sich die Fallzahlen im Kanton Uri in absehbarer Zeit wieder dem nationalen Durchschnitt annähern. Er begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Öffnungsschritte, die insbesondere den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wieder mehr Aktivitäten ermöglicht.
Für die Aktivitäten, die ab dem 19. April 2021 wieder erlaubt sind, gelten strenge Schutzkonzepte um das Risiko von Ansteckungen zu minimieren. Die betroffenen Gastro-, Freizeit- und Kulturbetriebe sowie Bildungsinstitutionen verfügen über die Erfahrung im Umgang mit Schutzmassnahmen. Der Regierungsrat dankt den Betrieben, Bildungsinstitutionen und Gästen für die konsequente Einhaltung der Schutzmassnahmen und appelliert an die Wahrnehmung der Selbstverantwortung, die in der gegenwärtigen Situation entscheidend ist.
Weit fortgeschrittene Impfungen und neue Anreize für flächendeckende Tests
Der Regierungsrat liess sich durch Vertreter des Sonderstabs COVID-19 über den Verlauf der Impfkampagne und der flächendeckenden Tests in Urner Unternehmen informieren. Per Ende April 2021 werden im Kanton Uri die Impfwilligen über 65 Jahre geimpft sein. Seit dieser Woche können Personen mit engen Kontakten zu besonders gefährdeten Menschen Impftermine vereinbaren. Damit ist die Impfkampagne im Kanton Uri bereits sehr weit fortgeschritten. Der Bundesrat hat diese Woche beschlossen, dass die Kontaktquarantäne bei der beruflichen Tätigkeit entfällt für Mitarbeitende von Betrieben, die ihre Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen. Der Regierungsrat begrüsst diesen Anreiz zum flächendeckenden Testen und ermutigt die Urner Betriebe, bei diesen Tests mitzumachen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]