Der Regierungsrat sieht für den Verbundrat, das oberste strategische Organ des Verkehrsverbundes Luzern (VVL), auf Beginn der nächsten Wahlperiode am 1. Januar 2022 eine Neuausrichtung vor. Im Vordergrund soll künftig die Fachexpertise der Verbundratsmitglieder stehen. Die Anpassungen machen eine Änderung der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) nötig.
Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) besteht seit dem 1. Januar 2010 und ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die für den öffentlichen Personenverkehr im Kanton Luzern zuständig ist. Der Verbundrat als oberstes Entscheidungsorgan des VVL besteht aus sieben Mitgliedern, wovon drei den Kanton und vier die Gemeinden vertreten. Nach drei jeweils vierjährigen Wahlperioden wurde nun geprüft, ob der Verbundrat hinsichtlich Zusammensetzung und Organisation noch den heutigen Anforderungen genügt oder ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Hinzu kamen Überlegungen hinsichtlich Public Corporate Governance (PCG) vor dem Hintergrund der verschiedenen Vorkommnisse auf nationaler und kantonaler Ebene in Zusammenhang mit ungerechtfertigten Subventionen. Der Entwurf der vorliegenden Verordnungsanpassung wurde im Auftrag des Regierungsrates unter Leitung des Vorstehers des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes in einer Arbeitsgruppe erarbeitet, der Vertretungen des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) und des Verbundrates angehörten.
Mehr Fachexpertise nebst politischer Verankerung
Im Vordergrund für die Zusammensetzung des Verbundrates soll künftig – neben der sowohl politischen wie auch ausgewogenen Verankerung des Verbundrates in Kanton und Gemeinden – die Fachexpertise der Verbundratsmitglieder stehen. Insbesondere sollen einerseits fachliche Kompetenzen bezüglich neuer Formen der Mobilität und Möglichkeiten neuer Technologien bzw. der Digitalisierung einfliessen, andererseits soll der Verbundrat mit unternehmerischen Kompetenzen wie Führung, Finanzen und Recht ergänzt werden. Die Grösse des Gremiums bleibt unverändert, jedoch wird die Amtsdauer von 4 auf 2 Jahre verkürzt.
Präzisierung in Bezug auf Unvereinbarkeiten mit der Tätigkeit als Verbundrat
Vor dem Hintergrund der verschiedenen Ereignisse auf kantonaler und nationaler Ebene im Zusammenhang mit Subventionszahlungen zeigt sich hinsichtlich der Public Corporate Governance Handlungsbedarf. Zur Vermeidung von Unklarheiten und zur Schaffung einer klaren Ausgangslage sollen dazu die Unvereinbarkeiten mit einer Tätigkeit als Verbundrat präziser und einschränkender geregelt werden: So dürfen Mitglieder des Verbundrates nicht dem Verwaltungsrat eines Transportunternehmens angehören, mit dem der Verkehrsverbund eine Angebotsvereinbarung abschliesst. Neu ist es aber auch nicht mehr möglich, dass Stadt- oder Gemeinderäte eines Gemeinwesens, das – wie die Stadt Luzern – Eignerin eines solchen Transportunternehmens ist, dem Verbundrat angehören.
Politischer Miteinbezug der Gemeinden bleibt gewährleistet
Künftig soll als Gegengewicht zur neu vorgesehenen Zusammensetzung des Verbundrates und der Präzisierung der Ausstandsregeln ein regelmässiger Austausch des Verbundrates mit dem VLG als Vertretung der Luzerner Gemeinden sowie mit der Stadt Luzern als öV-Drehscheibe etabliert werden. Zudem wird neu für die Erarbeitung der Wahlvorschläge an den Regierungsrat eine Findungskommission vorgesehen, die sich ihrerseits aus drei Gemeinde- und zwei Kantonsvertretungen zusammensetzt. Im Anschluss an die Anpassung der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) wird sie erstmals die Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates vorbereiten.
Schliesslich ist die politische Mitwirkung weiterhin auch bei der Erarbeitung des öV-Berichts und dessen Beratung im Kantonsparlament, wo die Stossrichtungen und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr festgelegt werden, sowie durch die Vorgaben in der Eignerstrategie des Regierungsrates sichergestellt.
Kurzvernehmlassung zur Verordnungsänderung
Der VLG als Vertretung der Luzerner Gemeinden, die regionalen Entwicklungsträger, die gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vorschläge zur Zusammensetzung des Verbundrates vorlegen können, und die Stadt Luzern können nun in einer rund einmonatigen Kurzvernehmlassung zur Verordnungsänderung Stellung nehmen. Um die Neuwahlen zeitgerecht vor Beginn der neuen Wahlperiode des Verbundrates am 1. Januar 2022 durchführen zu können, beabsichtigt der Regierungsrat, die Verordnungsänderung noch vor dem Sommer zu beschliessen, sodass die neu vorgesehene Findungskommission zeitnah bestellt werden kann. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vernehmlassung sollten auch die Erkenntnisse aus der externen Untersuchung der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) vorliegen, die in die definitive Verordnungsänderung miteinbezogen werden können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]