Für die Revision des Sexualstrafrechts hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats verschiedene Präzisierungen sowie Anpassungen der bestehenden Strafrahmen in die Vernehmlassung geschickt. Zudem soll der Tatbestand der Vergewaltigung neu formuliert und der neue Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs eingeführt werden. Damit wird die gegenwärtig bestehende Lücke zwischen der Vergewaltigung und der geringfügigeren sexuellen Belästigung im Strafrecht geschlossen.
Der Regierungsrat äussert sich in seiner Stellungnahme zu den zur Wahl stehenden Varianten und begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen in weiten Teilen. Einzig die Einführung eines Tatbestandes für die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern («Grooming») erachtet er als unnötig, weil bereits nach dem heute geltenden Recht der Versuch dazu unter Strafe steht.
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