Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2021, 20.00 Uhr, in der Sporthalle Alpnach

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Wappen der Germeinde Alpnach

Die Gemeindeversammlung hat die Gemeinderechnung 2020 genehmigt und einem Ein-bürgerungsgesuch zugestimmt. Im Anschluss an die Versammlung informierte der Ge-meinderat über beiden Initiativen „Hofmättelisteg“ und „Gebührenerlass für Alpnacher Dorfvereine“ sowie über die Revision der Ortsplanung im Gebiet Chilcherli und über die Zukunft im Sozialwesen. Fragen betreffend Tempo 30 Zonen wurden beantwortet. An der Gemeindeversammlung in der Sporthalle in Alpnach Dorf nahmen 55 Personen (darunter 47 stimmberechtigte) teil. Ordentliche Taktanden: Genehmigung der Gemeinderechnung 2020 Der Departementsvorsteher Finanzen, Patrick Matter, erläutert die Gemeinderechnung 2020. Der Gesamtaufwand der Rechnung 2020 beträgt liegt bei CHF 26.492 Mio. Der bud-getierte Aufwand Budget lag bei CHF 25.708 Mio. Somit beträgt der Mehraufwand gegen-über Budget bei CHF 0.784 Mio. Der Ertrag der Rechnung liegt bei CHF 26.883 Mio. Der budgetierte Ertrag lag bei CHF 25.242 Mio. Somit beträgt der Mehrertrag gegenüber Budget bei CHF 1.641 Mio. Stellt der Departementsvorsteher das budgetierte Resultat von einem Minus von CHF 0.466 Mio. dem Rechnungsresultat von Plus CHF 0.391 Mio. gegenüber so schliesst die Rechnung 2020 mit CHF 0.857 Mio. besser ab. Er erläutert die Gründe für das positive Resultat wie folgt: Der Personalaufwand fällt CHF 0.29 Mio. tiefer aus als geplant. Dies entspricht einer Abweichung von rund 2.46%. Die Lohnkosten lagen im allgemeinen tiefer als geplant, dies in der Verwaltung sowie auch beim Lehrkörper. Dies wurde unteranderem durch die Einstellungen von jungen Lehrpersonen erreicht. Der Sach- und übrige Betriebsaufwand fällt CHF 0.52 Mio. tiefer aus als geplant. Dies entspricht einer Abweichung von rund 11 %. Covid-19 sowie fehlende Ressourcen ver-langsamten diverse Vorhaben der Einwohnergemeinde. Die Abschreibungen Verwaltungsvermögen fallen CHF 0.57 Mio. tiefer aus als geplant. Dies entspricht einer Abweichung von rund 32 %. Die neu geltenden Abschreibungs-sätze wurden im Budget nicht vollumfänglich berücksichtigt. Der Fiskalertrag fällt CHF 0.38 Mio. höher aus als geplant. Dies entspricht einer Abwei-chung von rund 1.9 %. Dies ist vor allem durch die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen zustande gekommen. Andere Steuerarten wie die Quellensteuer und die Steuern der juristischen Personen sind weiter rückläufig. Die Entgelte fallen CHF 0.57 Mio. höher aus als geplant. Dies entspricht einer Abwei-chung von rund 17 %. Die Abweichung ist mit der grossen Bautätigkeit verbunden wie zum Beispiel das Alters- und Pflegeheim. 

Geschäftsnr. 2020-143Seite 3 von 6 Der Transferertrag fällt CHF 0.76 Mio. höher aus als geplant. Dies entspricht einer Ab-weichung von rund 43 %. Diese Abweichung ist vor allem durch Mehreinnahmen im sozialen Bereich begründet. Die Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen fallen CHF 0.58 Mio. höher aus als geplant. Dies entspricht einer Abweichung von rund 134 %. Der ausserordentliche Aufwand weicht CHF 1.70 Mio. ab Ergänzend zur Erfolgsrechnung informierte der Departementsvorsteher über die Spezial-finanzierungen, die Investitionsrechnung sowie über die Bilanz. Die Finanzkennzahlen zei-gen weiterhin eine positive Entwicklung. Nach Ausführungen des Departementsvorsteher Finanzen, Patrick Matter, genehmigten die Stimmberechtigen ohne Gegenanträge die Bildung einer finanzpolitischen Reserve von CHF 1’000’000.00 sowie die Rechnung 2020. Einbürgerung Der Gemeindeversammlung wurde ein Einbürgerungsgesuch einer Person zur Abstim-mung vorgelegt. Die Versammlung stimmte der Einbürgerung zu. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wurden die Anwesenden über Geschäfte in-formiert über nachfolgende Themen: Informationen Initiative Hofmättelisteg Der Departementsvorsteher Bau und Unterhalt, Willy Fallegger, orientiert über den aktu-ellen Stand der Initiative Hofmättelisteg. Die Gemeinde hat im Jahr 2020 diverse Varian-ten geprüft. Unter anderem wurde auch eine Lift-Variante und eine Variante westlich des Bahntrasses mit einem Bahnübergang geprüft. Diese wurden aufgrund verschiedener Kri-terien jedoch wieder verworfen. Die heutige Linienführung des Fussgängersteg Hofmät-teli wurde mit dem Initiativ-Komitee im Juni 2020 vor Ort besprochen und für gutgeheis-sen. Die Zentralbahn (zb) hat in ihrer Stellungnahme verschiedene Rahmenbedingungen defi-niert. Unter anderem ist die Planungszone für Doppelspurausbau zu berücksichtigen und die Tangierung des heutigen Böschungsdamms ist auf ein absolutes Minimum zu reduzie-ren. Beide Bedingungen der zb bedeuten, dass der Fusssteg weiter vom Bahngleis wegrü-cken muss und daher der benötigte Landbedarf auf der Nachbarsparzelle steigt. Für den Fussgängersteg muss mit einem Landbedarf von ca. 465 m2 gerechnet werden. Aktuell ist das ASTRA Besitzer der Hofmättelistrasse, doch es steht ein Verkauf an den Kanton an. Der Kanton hat beim Ausarbeiten des Projektes festgestellt, dass es für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes Dorfli gefährlich ist die Hofmättelistrasse zu

Geschäftsnr. 2020-143Seite 4 von 6 queren. Deshalb beabsichtigt der Kanton das Trottoir beim Einmünder Untere Gründli-strasse/Hofmättelistrasse in Richtung Westen zu verlängern und mit einem neuen Fuss-weg das Gebiet Dorfli zu erschliessen. Dies ermöglicht einen sicheren Zugang zum Kreisel Industrie. Zusammenfassend hält der Gemeinderat fest, dass die Landverhandlungen erfolglos wa-ren, durch das tangieren der Zentralbahntrasse statische Probleme ausgelöst werden und die Fussgängersicherheit durch Realisierung des Kreisels Industrie (ca. 2022) gegeben ist. Auf Rückfrage wird ausgeführt, dass bis 2023 eine sichere Überquerung vorhanden sein wird und der Zeitpunkt über eine allfällige Realisierung eines Fussgängerstegs keinen Ein-fluss auf den Bauplan des Vollanschlusses A8 und des Kreisels Industrie hat. Initiative „Gebührenerlass Alpnacher Dorfvereine“ Die Departementsvorsteherin Bildung und Kultur informiert kurz über den Stand der Ini-tiative „Gebührenerlass Alpnacher Dorfvereine“. Die eingereichte Initiative wurde an der letzten Gemeindeversammlung durch das Stimmvolk gutgeheissen. Der Gemeinderat hat nach der Versammlung die Reglemente und Richtlinien geprüft und wo möglich, d.h. wo es in der Kompetenz der Gemeinde ist, die entsprechenden Änderungen vorbereitet. Ein kurzer Überblick: Das Gastgewerbegesetz und die Gastgewerbeverordnung liegen in der Kompetenz des Kantons. Die kantonale Verordnung über Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele ist per 31. Dezember 2020 aufgehoben worden und durch das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele ersetzt. Die Bewilligungsinstanz hat durch das neue Gesetz von der Gemeinde zum Kanton gewechselt. Die Richtlinien zur Be-nützung der Ortseingangs- und Informationstafeln der Einwohnergemeinden Alpnach lie-gen in der Kompetenz des Gemeinderates. Konkret heisst das, lediglich das Reglement über die Gebühren und Entschädigungen der Einwohnergemeinde ist von der Initiative betroffen. Die Änderung im Gebührenreglement ist im Moment beim Amt für Justiz zur Vorprüfung. Sobald die Antwort vorliegt, werden die Initianten informiert und die Abstim-mungsvorbereitungen in die Wege geleitet werden. Zonenplanung, Revision Ortsplanung Chilcherli Departementsvorsteher Bau und Unterhalt, Willy Fallegger, informiert über die nötige Re-vision der Ortsplanung im Bereich Chilcherli. Im Jahr 2015 wurde ein Projekt für die Entsorgungsstelle gestartet. Als Vorlage dienten damals die Entsorgungsstellen Sarnen und Giswil. Der geplante Bau einer neuen Entsor-gungsstelle wird eng an die Sammelstelle in Sarnen angelehnt. Diese wird von der Bevöl-kerung sehr geschätzt und rege genutzt.

Geschäftsnr. 2020-143Seite 5 von 6 Verschiedene Standorte wurden geprüft. Als neuen Standort hat sich das Gebiet Chilcherli als beste Lösung erwiesen. Dieser Standort bedarf jedoch noch einer Änderung des Orts-planes. Momentan befindet sich der Planungsbericht zur Umzonung noch bei der Ge-meinde und wird Ende Monat dem Kanton übermittelt. Es ist vorgesehen, dass der Ge-meinderat dem Stimmvolk anfangs 2022 die Vorlage zur Abstimmung unterbreiten kann. Fragen zur Erschliessung und Lage des Werkes werden beantwortet. Sozialdienst 2020+ Departementsvorsteherin Soziales, Gesundheit und Wasserbau, orientiert über das Grossprojekt Sozialdienst 2020+. Seit dem Jahr 2015 beschäftigen sich die Obwaldner Ge-meinden mit dieser Neuausrichtung. Die Gemeinden haben sich vertieft mit zahlreichen Optionen auseinandergesetzt. Viele kritische Fragen wurden beantwortet und so konnte eine gute Basis für ein gemeinschaftliches Projekt aller Obwaldner Gemeinden geschaffen werden. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2023 ein Zweckverband der Obwaldner Gemein-den die Arbeit eines gemeinsamen regionalen Sozialdienstes übernimmt. Bis dahin müs-sen verschiedene Aufgaben noch gemeistert werden – so unter anderem auch eine Volks-abstimmung in den einzelnen Gemeinden. In Alpnach wird das Stimmvolk ebenfalls im Frühling 2022 über das Projekt abstimmen können. Fragen aus der Bevölkerung Die SP Alpnach nutzte die Gemeindeversammlung, um sich nach dem Stand der Tempo 30 Zone zu erkundigen und stellt entsprechende Sachfragen. Departementsvorsteher Willy Fallegger informiert die Gemeindeversammlung über den aktuellen Stand der Tempo 30 Zone. Für Folgende Strassen wurde bisher ein Gesuch durch die Bevölkerung gestellt: Dammstrasse /Allmendstrasse /Unterdorfstrasse Spitelgasse / Rainliweg / Hinterdorfstrasse / alte Landstrasse Grubengasse / Hostett Neugrund Die Gesuche befinden sich zurzeit in der Vorprüfung bzw. wurden wieder an den Gemein-derat zur Überarbeitung zurückgesandt. Aktuell suchen die Verantwortlichen zusammen mit der Kantonspolizei nach möglichen Lösungen für die einzelnen Gesuche. Dazu wurden Gutachten von Fachplanern in Auftrag gegeben, so dass die Gesuche demnächst wieder eingereicht werden können. Wann jedoch eine allfällige Umsetzung geplant werden kann, ist momentan noch nicht absehbar. Einig Zusatzfragen zu diesem Thema aus der Bevölkerung werden beantwortet und die Verantwortlichkeiten betreffend Signalisationen werden erläutert. Ebenfalls wird der Auf-ruf nach besserer Pflege der Grünflächen ausgesprochen.

Geschäftsnr. 2020-143Seite 6 von 6 Bitte beachten sie folgende Termine: Abstimmungssonntag vom 13. Juni 2021 ohne kommunalen Themen Weitere aktuelle Informationen finden sie auf unserer Homepage www.alpnach.ch     [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag][content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]