Lehrpläne im Bereich Informatik an den Obergymnasien werden angepasst Ab kommendem Schuljahr 2021/22 wird an den Luzerner Gymnasien das neue obligatorische Fach Informatik eingeführt. Der Regierungsrat hat nun die dazugehörigen Lehrpläne verabschiedet. Die Schülerinnen und Schüler des Obergymnasiums werden in drei Lektionen in diesem Fach die Grundzüge von Programmiersprachen, technischen Hintergründen von Computernetzwerken sowie Sicherheitsaspekten der digitalen Kommunikation lernen und sollen ein fundiertes Verständnis zur Informationsgesellschaft entwickeln. Zeitgleich mit dem Start des Faches werden die Lernenden der 3. Klassen im Langzeitgymnasium mit einem kantonalen Laptop als Leihgabe für das Schuljahr ausgestattet. Dies ermöglicht praktische Übungen mit einer 1:1 Ausstattung mit digitalen Geräten für alle Lernenden.
Gleichzeitig treten im August 2021 die ersten Jahrgänge mit Unterricht nach Lehrplan 21 aus den Sekundarschulen in das Kurzzeitgymnasium bzw. in das Obergymnasium ein. Der überarbeitete Lehrplan des Obergymnasiums stellt auch den Anschluss für die Lernenden aus den Sekundarschulen sowie aus dem Untergymnasium sicher. Inhaltlich wurde zudem die Gelegenheit genutzt, in den Lehrplänen Aktualisierungen vorzunehmen, die sich aufgrund von fachlichen Weiterentwicklungen und aufgrund des Einsatzes elektronischer Medien im Unterricht aufdrängten.
Schulgeld für den Besuch der Berufsfachschule fällt für Berufserfahrene weg
Der Regierungsrat hat Änderungen der Schulgeldverordnung (SRL Nr. 544) und der Berufs- und Weiterbildungsverordnung (SRL Nr. 432) beschlossen: Zukünftig müssen Lernende, die bereits Berufserfahrung haben und ihren Berufsabschluss nachträglich erwerben, kein Schulgeld für den Besuch der Berufsfachschule entrichten. Zudem müssen Berufsleute, die den Berufsabschluss nachträglich erwerben, keinen Kostenbeitrag an das Validierungsverfahren leisten. Die Änderung gilt ab dem kommenden Schuljahr 2021/22.
Kriens: Regierungsrat genehmigt Bebauungsplan Pilatus Arena
An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigen der Stadt Kriens eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Mattenhof II, eine damit verbundene Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR) sowie den Bebauungsplan Pilatus Arena. Auf dem Areal Mattenhof II soll eine moderne Sport- und Eventhalle für
4’000 Zuschauerinnen und Zuschauer entstehen. Damit wird eine infrastrukturelle Lücke im Bereich des Hallen- beziehungsweise Indoorsports in der Zentralschweiz geschlossen. Spitzensport in Disziplinen wie Handball, Hallenfussball, Tennis, Volleyball oder Basketball muss nicht mehr wie heute in einfachen Hallen stattfinden. Die moderne Sport- und Eventhalle wird ohne finanzielle Beteiligung von Seiten der Gemeinden erstellt. Auch der Betrieb kann ohne Beiträge der öffentlichen Hand sichergestellt werden. Die Initianten haben dazu ein Konzept erarbeitet, das ähnlich funktioniert wie bei der erfolgreichen Swissporarena. Finanziert wird der Bau der Sport- und Eventhalle mit einer kommerziellen Mantelnutzung, die in zwei Hochhäusern von 110 beziehungsweise 50 Metern Höhe hauptsächlich neuen Wohnraum vorsieht. Der Regierungsrat hat die Änderung des Zonenplans, die Änderung des BZR sowie den Bebauungsplan genehmigt.
Hitzkirch: Teilrevision der Ortsplanung für den Ortsteil Altwis genehmigt
Die Gemeinde Altwis hat am 1. Januar 2021 mit der Gemeinde Hitzkirch fusioniert. Im Vorfeld beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Altwis an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2020 mehrere Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (BZR). Gegenstand der Teilrevision waren unter anderem geringfügige Umzonungen, die Festlegung der Verkehrszonen, die Umsetzung der Gefahrenkarte in der Nutzungsplanung und die Ablösung der Schutzzone Archäologie sowie der Kulturobjekte durch die archäologischen Fundstellen und die Kulturdenkmäler gemäss den kantonalen Inventaren. Der Regierungsrat hat die Änderung des Zonenplans sowie die Anpassung des Bau- und Zonenreglements Altwis (Gemeinde Hitzkirch) genehmigt.
Greppen: Regierungsrat genehmigt Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb Bauzone
An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Greppen eine Änderung des «Zonenplans Siedlungsgebiet», des «Zonenplans Landschaft» sowie des «Gewässerraumplanes». Mit diesen Änderungen werden die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone ausgeschieden. Die Gemeinde kommt damit der sich aus dem Bundesrecht ergebenden Pflicht nach, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen. Die Gewässerräume wurden so ausgeschieden, wie dies zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Schutzes vor Hochwasser sowie der Gewässernutzung erforderlich ist. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Pläne genehmigt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]