Corona: Weitere Öffnungsschritte auch an den Luzerner Schulen

Spread the love

Luzerner Staatskanzlei

Die Lockerungen der Corona-Massnahmen haben auch Auswirkungen auf den Hochschul- und Schulbetrieb. So sind Schulanlässe und Elternabende unter gewissen Schutzauflagen wieder möglich. Bereits ist die Planung für den Schulstart nach den Sommerferien im Gange.

Für die Schulen bedeuten die Lockerungen der Covid-Schutzmassnahmen, die letzte Woche vom Bundesrat kommuniziert wurden, ebenfalls Anpassungen der geltenden Rahmenschutzkonzepte. Die detaillierten Ausführungen sind in den Rahmenschutzkonzepten der einzelnen Stufen festgehalten und den Schulen bereits mitgeteilt worden.

Lockerungen Primar- und Sekundarstufe l (bis 9. Klasse)
Veranstaltungen vor Publikum – z.B. Abschlussfeiern der Schulen mit den Eltern – sind wieder möglich. Es gilt Sitzpflicht für alle Teilnehmenden und Maskentragpflicht ab 12 Jahren. In Innenräumen ist die Zahl der Zuschauenden auf 100 Personen, draussen auf 300 Personen beschränkt. Von allen Anwesenden müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Auftritte von Chören sind in Innenräumen nicht zulässig.

An Schulveranstaltungen mit Aktivitäten der Teilnehmenden (z.B. Elternabende, Diskussionsanlässe, Präsentationen von Arbeiten aus dem Projektunterricht) dürfen neu 50 Personen (bisher 15 Personen) teilnehmen. Es muss ein Schutzkonzept vorliegen. Für diese Veranstaltungen gilt keine Sitzpflicht, jedoch ab 12 Jahren Maskentragpflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. In der Sekundarschule sind Schulreisen, Exkursionen und Lager nun auch stufenweise wieder möglich.
In der Primarschule sind Klassendurchmischungen weiterhin nicht möglich, da auf dieser Stufe keine Maskentragpflicht gilt. Bei Klassendurchmischungen oder Sporttagen für die ganze Primarschulstufe wäre das Risiko weiterhin zu gross, dass bei einem positiven Covidfall Klassen oder ganze Schulhäuser in Quarantäne müssen.

Lockerungen auf Sekundarstufe ll
Erlaubt sind auf dieser Stufe (ab 10. Klasse) Sommersporttage und Theater- und Konzertaufführungen vor externem Publikum, wobei die Klassendurchmischung gering zu halten ist. Es gelten bei Publikumsveranstaltungen auch hier Beschränkungen der Anzahl Personen (Innenräume 100, draussen 300 Personen), Sitzplatz- und Maskenpflicht. Veranstaltungen der Schule mit aktiver Beteiligung des Publikums wie z.B. Elternabende sind mit bis zu 50 Personen erlaubt, bisher lag die Grenze bei 15 Personen.

Diplom- und Maturafeiern finden statt
In den kommenden Wochen stehen auch die Matura- und Diplomfeiern an. Auch hier gibt es aktuelle Lockerungen. Diese Abschlussfeiern können gemäss den derzeit geltenden Vorgaben des Bundes stattfinden, und zwar als Publikumsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Gästen. Einige Schulen haben aber auch bereits kleinere Settings mit digitalen Elementen konzipiert. Die Lehrabschlussfeiern im Berufsbildungsbereich wurden bereits im März geplant und sind ohne die Beteiligung von Gästen vorgesehen, aber dennoch im würdigen und feierlichen Rahmen.

Hochschulen schliessen Semester im Fernunterricht ab
Da das Frühjahrssemester an den Hochschulen im Juni endet, gibt es hier keine Veränderungen. Für die Organisation des Herbstsemesters ab September werden zunächst weitere Entscheide des Bundesrates abgewartet.

Wie weiter nach den Sommerferien?
Das Bildungs- und Kulturdepartement ist bereits daran, die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Sommerferien zu planen. Für weitere Lockerungen sind die Vorgaben des BAG und der Verlauf der Pandemie in den Sommermonaten entscheidend. Mögliche Anpassungen betreffen die Maskenpflicht, die Reihentests und weitere Vorschriften für den Schulalltag. Die notwendigen Entscheide werden rechtzeitig vor Schulbeginn gefällt und kommuniziert.

Anhang
Webseite Bildungs- und Kulturdepartement: Rahmenschutzkonzepte für die einzelnen Stufen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]