AKK-Gutachten zum Subventionsbezug der Luzerner Verkehrsbetriebe: Kantonale Behörden kamen ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten nach

Spread the love

Luzerner Staatskanzlei

Die Führung der öffentlichen Unternehmen im Kanton Luzern weist im schweizerischen Vergleich einen hohen Standard auf. Und: In der Subventionsaffäre der Verkehrsbetriebe Luzern sind die kantonalen Behörden ihren gesetzlichen Aufgaben nachgekommen. Das zeigt ein Gutachten, das die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten benennt aber auch verschiedene Potenziale für die Weiterentwicklung und Verbesserung der betroffenen Gremien und Prozesse. Die AKK hat sich mit den entsprechenden Empfehlungen eingehend befasst und unterbreitet sie dem Regierungsrat zur weiteren Bearbeitung.

Im Rahmen der Aufarbeitung der Subventionsaffäre der Verkehrsbetriebe Luzern AG (vbl) hat die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates beim renommierten Spezialisten für Public Corporate Governance (PCG), Prof. Dr. iur. Roland Müller, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten hatte zum Ziel, die kantonale PCG-Gesetzgebung zu überprüfen, die Aufsichtstätigkeiten der involvierten kantonalen Behörden in der konkreten Angelegenheit zu würdigen und gleichzeitig Potenziale für die generelle Weiterentwicklung der kantonalen PCG aufzuzeigen. Mangels Zuständigkeit der AKK wurden die Tätigkeiten des Bundesamtes für Verkehr (BAV), der städtischen Aufsichtsbehörden sowie der städtischen Verkehrsbetriebe im Gutachten nicht beleuchtet.

Luzerner Public Corporate Governance (PCG) gut und zeitgemäss – soll aber weiterentwickelt werden
Das Gutachten stellt der PCG-Gesetzgebung des Kantons Luzern ein gutes Zeugnis aus; sie sei modern und weise einen im schweizerischen Vergleich hohen Standard auf. Der Gutachter bewertete auch die Aufsichtstätigkeiten der einzelnen kantonalen Aufsichtsgremien und kam dabei zum Schluss, dass diese ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten nachgekommen seien und nirgends ein offensichtliches Fehlverhalten vorliege. So attestiert das Gutachten dem Regierungsrat als unmittelbare Aufsichtsbehörde ein insgesamt adäquates und zeitgerechtes Handeln. Er sei seitens des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) und seitens des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) auch stets umfassend über den Stand der Dinge informiert worden. Auch der VVL habe seine Aufsichtspflichten wahrgenommen, obwohl dieser mehr Druck auf die vbl hätte ausüben können. Dabei habe aber der nötige Support durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) gefehlt, welcher im Rahmen der komplexen Aufsichtsstruktur aber eine entscheidende Rolle spiele. Auch die Finanzkontrolle sei aktiv gewesen und habe den Fokus schon früh auf die Subventionsabrechnungen gelegt. Schliesslich beurteilt das Gutachten auch die Tätigkeit der AKK als adäquat. Insgesamt funktionierten also die Aufsichts- und Kontrollmechanismen auf allen kantonalen Stufen. Nichtsdestotrotz bleibt eine Weiterentwicklung der kantonalen PCG unter Würdigung der gesamten Umstände unabdingbar.

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Public Corporate Governance (PCG)
Im Rahmen seiner Überprüfung der aktuellen PCG-Gesetzgebung macht der Gutachter verschiedene Vorschläge zu deren Weiterentwicklung. Dies vorab in der Erkenntnis, dass sich seit Einführung der Luzerner PCG-Gesetzgebung im Jahre 2012 vieles gewandelt hat, so namentlich auch das Führungsverständnis der Politik bei ausgelagerten Verwaltungseinheiten. Die AKK hat die Vorschläge des Experten daher aufgegriffen und sie dem Regierungsrat entweder zur Überprüfung oder aber zur direkten Umsetzung empfohlen. Die Kommission wird gegen Ende Jahr zusammen mit dem Regierungsrat den Stand der Arbeiten überprüfen.

Nachfolgend werden die zentralen Empfehlungen aufgezeigt:

Ergänzende jährliche Leistungsvereinbarungen
Der Regierungsrat soll überprüfen, ob mit dem VVL nebst der ordentlichen vierjährigen Rahmenvereinbarung (Leistungsvereinbarung) zusätzlich ergänzende jährliche Leistungsvereinbarungen abzuschliessen seien, damit nötigenfalls besser auf aktuelle Entwicklungen eingegangen werden kann und konkrete Zielsetzungen formuliert werden können. Diese Möglichkeit soll er auch für alle anderen ausgelagerten Verwaltungseinheiten prüfen.

Mandatsverträge für Mitglieder von strategischen Leitungsgremien
Im Rahmen der Rollenklärung sollen mit den Mitgliedern des Verbundrates VVL – sowohl für die Kantons- als auch Gemeindevertretungen – Mandatsverträge abgeschlossen werden. Diese Empfehlung gewinnt insbesondere dann an Bedeutung, wenn es im Verbundrat inskünftig unabhängige Fachexperten geben sollte. Es soll zudem geprüft werden, ob Mandatsverträge generell mit allen Mitgliedern strategischer Leitungsgremien ausgelagerter Verwaltungseinheiten abzuschliessen sind. Mit den Mandatsverträgen sollen Rechte und Pflichten und insbesondere Loyalitäten, d.h. das Verhalten bei Interessenkonflikten, geklärt werden.

Ausstands- und Offenlegungspflichten sowie Unvereinbarkeiten schärfen
Zur allgemeinen Rollenklärung sollen sowohl im Verbundrat VVL, in den Leitungsgremien weiterer ausgelagerten Verwaltungseinheiten sowie in der AKK selbst die Ausstands- und Offenlegungspflichten und damit schliesslich Unvereinbarkeiten überprüft und – soweit erforderlich – geschärft werden.

Direkte Prüfungen bei Subventionsbezügern
Die Finanzkontrolle, aber auch andere kantonale Aufsichtsgremien sollen gestärkt werden, indem sie einen vereinfachten Zugriff auf Subventionsberechtigte erhalten. Dies soll bei allen nicht im direkten staatlichen Verantwortungsbereich liegenden Bezügerinnen und Bezüger öffentlicher Gelder möglich sein.

Die AKK ist überzeugt, mit dem vorliegenden Gutachten nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Aufarbeitung der Subventionsaffäre vbl, sondern auch – und im besonderen Masse – zur generellen Weiterentwicklung der kantonalen PCG zu leisten. Sie wird den Regierungsrat bei der weiteren Bearbeitung der Empfehlungen begleiten, gleichzeitig aber auch selbst ihre internen Regeln und Prozesse überprüfen. Damit will sie insbesondere einen näheren Bezug zu den zahlreichen ausgelagerten Verwaltungseinheiten erhalten. Die AKK behält sich in dieser Angelegenheit zudem weitere Abklärungen und Massnahmen vor. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und zur Förderung der allgemeinen Transparenz haben alle involvierten Akteure der integralen Veröffentlichung des Gutachtens zugestimmt.

Anhang
Rechtsgutachten betreffend Public Corporate Governance des Kantons Luzern unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrsverbundes Luzern VVL


Public Corporate Governance ist ein Teilbereich der Public Governance. Public Governance definiert die Art und Weise, wie die öffentliche Hand ihre Tätigkeit steuert, wie politische Entscheide zu Stande kommen und wie die staatliche Tätigkeit beaufsichtigt wird. Public Corporate Governance ist für all jene Fälle relevant, in denen sich der Staat für eine Leistungserfüllung durch verselbständigte Organisationen im Eigentum des Staates – sog. ausgelagerte (Verwaltungs-)Einheiten – entscheidet. Der Kantonsrat hat dazu 2012 den jetzt gültigen Mantelerlass zur Public Corporate Governance (PCG) beschlossen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]