Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates hat die Public Corporate Governance des Kantons Luzern durch ein externes Rechtsgutachten beleuchten lassen und heute veröffentlicht. Der Regierungsrat sieht sich durch die wesentlichen Befunde des Gutachtens bestätigt. Er wird die daraus resultierenden Empfehlungen sorgfältig prüfen.
Der Luzerner Regierungsrat nimmt das Rechtsgutachten, das die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) in Auftrag gegeben hat, mit Interesse zur Kenntnis. Er sieht sich bestätigt, dass der Kanton Luzern über eine gute Public Corporate Governance mit wirkungsvollen und zielführenden Instrumenten verfügt und dass diese Instrumente in der «Causa vbl» korrekt angewendet wurden.
Der Regierungsrat nimmt insbesondere auch zur Kenntnis, dass alle mit der Oberaufsicht respektive Aufsicht betrauten Organe vorschriftsmässig funktioniert haben, also die AKK, der Regierungsrat, das zuständige Departement, die zuständige Dienststelle, die kantonale Finanzkontrolle und der VVL.
Der Regierungsrat hat die auf das Gutachten gestützten Empfehlungen der AKK erhalten, konnte sich mit diesen aber noch nicht detailliert auseinandersetzten. Die Empfehlungen betreffen mögliche Weiterentwicklungen der Public Corporate Governance des Kantons im Allgemeinen und des Beteiligungscontrollings im Besonderen. Der Regierungsrat ist immer bestrebt, hier mögliche Verbesserungen vorzunehmen, weshalb er die Empfehlungen mit Interesse sorgfältig prüfen wird.
Mit Blick auf die Neuausrichtung des Verbundrates des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) hat der Regierungsrat bereits eigene Prüfungen vorgenommen. Die Resultate werden derzeit evaluiert. Sie werden ebenso wie die entsprechenden Empfehlungen der AKK bei der definitiven Beschlussfassung durch den Regierungsrat berücksichtigt werden. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]