Umsetzung Covid-19-Härtefallprogramm: Abschluss der zweiten Phase per 30. Juni 2021

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Kanton Uri

Seit Juni 2020 werden im Kanton Uri Härtefallbeiträge an Unternehmen und Selbständigerwerbende ausgerichtet, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. In zwei Programmphasen wurden bis Mitte Juni 2021 über 10 Millionen Franken an Härtefallhilfen ausbezahlt. Aufgrund der gesetzlichen Befristung der Härtefallregelung und im Zuge der allgemeinen Entspannung der Wirtschaftslage wird die zweite Phase des Covid-19-Härtefallprogramms per Ende Juni 2021 beendet. Ebenfalls wird die Sonderregelung, nach der seit November 2020 an die Gastronomie monatlich Härtefallbeiträge ausbezahlt wurden, per Ende Mai 2021 beendet. Die weitere Entwicklung der epidemiologischen und wirtschaftlichen Lage wird jedoch genau beobachtet, um allenfalls die Vorbereitung einer dritten Phase des Härtefallprogramms rechtzeitig aufzunehmen.

Über 10 Millionen Franken ausbezahlt

Seit Juni 2020 werden im Kanton Uri Härtefallbeiträge an Unternehmen und Selbständigerwerbende ausgerichtet, die von der Corona-Pandemie stark betroffen und dadurch in eine betriebs- oder existenzbedrohende Situation geraten sind.

In Phase I des Härtefallprogramms von Juni 2020 bis Oktober 2020 hat der Regierungsrat insgesamt 447’000 Franken an 21 Unternehmen oder Institutionen ausbezahlt. Die Beiträge wurden vollumfänglich aus Kantonsmitteln geleistet. Im Dezember 2020 hat der Regierungsrat eine zweite Phase lanciert, die mit der Zustimmung des Landrats zum Covid-19-Härtefallerlass rechtskräftig wurde. In Phase II wurden bis Mitte Juni 2021 rund 9.9 Millionen Franken an 154 Urner Betriebe ausbezahlt, wovon 2.3 Millionen Franken oder 23.2 Prozent zulasten des Kantons und 7.6 Millionen Franken oder 76.8 Prozent Franken zulasten des Bundes gehen. Der Kantonsanteil an den bisher ausbezahlten Härtefallbeiträgen beträgt somit rund 2.75 Mio. Franken.

Abschluss der zweiten Phase des Härtefallprogramms per 30. Juni 2021

Landrat und Regierungsrat haben den Covid-19-Härtefallerlass im Bewusstsein, dass es sich dabei um einen Noterlass für Krisenzeiten handelt, zeitlich bis zum 30. Juni 2021 befristet. Auch aufgrund der allgemeinen Entspannung der Wirtschaftslage und der bereits erfolgten und noch geplanten Lockerungsmassnahmen des Bundes im Sinne der Wirtschaft wird das Härtefallprogramm gemäss Erlass per Ende Juni 2021 beendet.

Verlängerung der Gesuchseingabefrist bis 31. August 2021

Damit die wirtschaftlichen Schäden bis Ende Juni 2021 geltend gemacht werden können, wird die Eingabefrist über dieses Datum hinaus bis zum 31. August 2021 verlängert. Die erforderliche Anpassung des Covid-19-Reglements durch den Regierungsrat ist bereits erfolgt.

Beendigung der Sonderregelung für Härtefallbeiträge an die Gastronomie per Ende Mai 2021

Mit der Öffnung der Aussenterrassen per 19. April 2021, der Innenräume per 31. Mai 2021 und der Aufhebung der Sperrstunde können auch die Gastronomiebetriebe – trotz einiger weiterhin bestehender Einschränkungen – wieder substanzielle Umsätze erwirtschaften. Zudem sind eine steigende kundenseitige Nachfrage und ein Nachholeffekt in der Gastronomie zu beobachten. Deshalb werden die seit November 2020 monatlich ausgerichteten Härtefallbeiträge an die Gastronomie per Ende Mai 2021 eingestellt. Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind erklärt: «Die bisherige Umsetzung der Härtefallunterstützung im Kanton Uri kann als effizient, pragmatisch und erfolgreich bezeichnet werden. In den vergangenen Monaten konnte sichergestellt werden, dass die Unterstützungsbeiträge mit Blick auf die Kantonsfinanzen in vernünftigem, für die geschädigten Betriebe jedoch ausreichendem Mass ausbezahlt wurden. Das Härtefallprogramm war somit ein wichtiges und notwendiges Element des Auffangnetzes für von Covid-19 und den damit eingehergehenden Einschränkungen betroffene Betriebe. Mit der hoffnungsvollen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ist es nun aber an der Zeit, dass die Unternehmen ihre Geschicke wieder selber lenken.»

Beobachtung der Entwicklung und allfällige Vorbereitung einer Phase III des Härtefallprogramms

Die epidemiologische und wirtschaftliche Lage ist momentan stabil. Es ist jedoch nach wie vor möglich, dass die wirtschaftliche Erholung in einzelnen Betrieben oder Branchen nur verzögert eintritt. Der Regierungsrat zieht deshalb eine Phase III des Härtefallprogramms im 4. Quartal 2021 in Betracht für den Fall, dass Betriebe oder Branchen auch nach dem 30. Juni 2021 weiterhin beträchtliche coronabedingte Umsatzausfälle nachweisen können. Die Voraussetzung dafür wäre ein neuerlicher befristeter Noterlass von Regierungsrat und Landrat für die Auszahlung weiterer Härtefallbeiträge aus dem Wirtschaftsförderungsfonds.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]