Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt dem Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 2b im Abschnitt Bürglen – Kantonsgrenze Schwyz, Gemeinde Vitznau, einstimmig zu. Das Projekt umfasst bauliche Massnahmen für 14,7 Millionen Franken. Weiter nimmt die VBK den Planungsbericht über das weitere Vorgehen beim Projekt Spange Nord zustimmend zur Kenntnis, bringt jedoch Bemerkungen an. Schliesslich genehmigt die VBK die Abrechnung über den Sonderkredit für die Projektplanung Spange Nord.
Die VBK stimmt dem Dekret über einen Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 2b im Abschnitt Bürglen – Kantonsgrenze Schwyz, Gemeinde Vitznau (B 65) einstimmig zu. Die Kommission beurteilt das Projekt als notwendig und zweckmässig. Es handelt sich um eine wichtige Verbindung von Gemeinden sowie zum Kanton Schwyz. Die Mehrkosten gegenüber dem Bauprogramm sind nachvollziehbar. Die Sicherheit wird für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert. Eine Tunnellösung wurde geprüft, kommt jedoch aus Kostengründen nicht in Frage.
Zustimmende Kenntnisnahme des weiteren Vorgehens bei der Spange Nord
Zustimmend nimmt die Kommission den Planungsbericht über das weitere Vorgehen beim Projekt Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Luzern (B 67) zur Kenntnis. Ein Antrag auf blosse Kenntnisnahme wurde klar abgelehnt. Für die VBK ist die Erreichbarkeit der Stadt Luzern wichtig. Aufgrund der bisherigen Entscheide der Stadt Luzern wurde eine neue Auslegeordnung nötig. Die Abstandnahme des Kantons vom bisherigen Projekt Spange Nord ist zwar folgerichtig, löst jedoch die bestehenden Probleme auch nicht. Die VBK erwartet vom Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» entsprechende Antworten. Mittels Bemerkungen wird verlangt, dass eine durchgehende Busspur Kriens – Ebikon noch einmal evaluiert wird. Es handelt sich um ein Projekt zur Kompensation der früher vorgesehenen Spange Süd. Generell erwartet die Kommission, dass in der weiteren Planung durchgehende Bussspuren berücksichtigt werden. Die Verteilung der verkehrlichen Belastung darf bei künftigen Massnahmen aber nicht einseitig erfolgen. Die Stadt Luzern muss für alle Verkehrsteilnehmenden erreichbar bleiben. Dementsprechend sind auch das Projekt Reussportbrücke und die Inbetriebnahme des Autobahnanschlusses Lochhof in Abstimmung mit dem Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» weiterzuverfolgen.
Schliesslich stimmt die Kommission dem Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit für die Projektplanung Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr, Stadt Luzern (B 66) einstimmig zu. Die Abrechnung steht im Zusammenhang mit dem vorerwähnten Planungsbericht. Vom bewilligten Kredit in der Höhe von 6,5 Mio. Franken wurde rund 1 Mio. Franken gebraucht.
Die VBK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Pius Kaufmann (CVP, Wiggen) vorberaten. Die Geschäfte werden an der kommenden Session behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]