Luzerner Regierungsrat passt Härtefallverordnung an für Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 5 Millionen Franken

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Vor rund drei Wochen hat der Bund einen wesentlichen Öffnungsschritt vollzogen. Folglich hat der Luzerner Regierungsrat das kantonale Härtefallmodell analysiert und auf die aktuelle Situation angepasst.

Wie üblich analysiert der Luzerner Regierungsrat nach Änderungen auf Bundebene sein kantonales Härtefallmodell. Das macht er jeweils in enger Absprache mit den Branchen- und Wirtschaftsverbänden sowie den Sozialpartnern. Seit ein paar Wochen sind mit wenigen Ausnahmen alle Betriebe – unabhängig von der Branche – wieder geöffnet.

Das wirkt sich auch aus auf die Auszahlung der Härtefallunterstützung. Der Regierungsrat hat beschlossen, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken bis und mit April 2021 nach dem bisherigen Modell zu entschädigen und sie für die geschlossenen Monate mit A-fonds-perdu-Geldern zu unterstützen. Der Umsatzrückgang spielte dabei keine Rolle (gemäss Härtefallkategorien im Kanton Luzern: Kategorie 1).

Für die Monate Mai und Juni 2021 soll das Berechnungsmodell des Bundes angewendet werden. Bei diesem Modell ist der Umsatzrückgang massgeblich für die finanzielle Unterstützung. Die Regierung hat dies in Absprache mit den Branchen- und Wirtschaftsverbänden sowie den Sozialpartnern so entschieden, damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz verstärkt Rechnung getragen werden kann.

Der Kanton Luzern setzt sich für eine pragmatische Lösung zur Unterstützung der Luzerner Unternehmen ein, die aufgrund der Pandemie Schwierigkeiten hatten und haben. Im Detailhandel gibt es Unternehmen, die trotz behördlicher Schliessungen 2020 eine steigende Nachfrage verzeichnen konnten und folglich kaum Einbussen hinnehmen mussten. Die Dossiers dieser Unternehmen werden detailliert geprüft, um allfällige Überkompensationen zu vermeiden.

Die angepasste Verordnung tritt morgen Samstag, 19. Juni 2021, in Kraft.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Nachhaltigkeit

    Anhang
    Kantonale Härtefallverordnung Covid-19 (Stand 19. Juni 2021)[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]