Seit dem Nichteintretensentscheid des Kantonsrates vom 3. Novembers 2015 fanden verschiedene Entwicklungen statt, die eine erneute Diskussion im Kantonsrat rechtfertigen. Die Anforderungen sowie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Transparenz des politischen und behördlichen Handelns sind weiter gestiegen. Die Ausnahmestellung Luzerns unter den Kantonen ist heute nur noch schwer begründbar.
Aus diesen Gründen beantragt die SPK, die Diskussion über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kantonsrat erneut zu führen. Dabei soll den Interessen der Öffentlichkeit an einer transparenten Verwaltungstätigkeit einerseits, aber auch den schutzwürdigen Interessen Privater sowie des Staates gleichermassen Rechnung getragen werden.
Wichtig ist der Mehrheit der Kommission, dass ein pragmatischer Ansatz verfolgt wird. Der Aufwand der Verwaltung muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Zielsetzung der Gesuchstellenden bewegen und für den Rechtsschutz und die Interessenabwägung sollen keine neuen Organe geschaffen werden. Schliesslich soll sich das Öffentlichkeitsprinzip auf die Staatsebene Kanton beschränken. Der Vorschlag, auch die Gemeinden zu verpflichten, fand keine Mehrheit. Generell erwartet die SPK, dass die aktuellen Erfahrungen beim Bund und bei den Kantonen berücksichtigt werden.
Die SPK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Fredy Winiger (SVP, Hohenrain) beraten.
Anhang
Zur Motion M 636 – Winiger Fredy namens der Staatspolitischen Kommission (SPK) über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips
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