Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Rothenburg: Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Ausbau Bahnhof Rothenburg Station Der Bahnhof Rothenburg Station in der Gemeinde Rothenburg ist ungenügend ausgebaut, provisorisch hergerichtet sowie unübersichtlich und unattraktiv. Er soll deshalb ausgebaut und damit zu einer funktionalen Mobilitätsdrehscheibe für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velos, den öffentlichen Verkehr (öV) und den motorisierten Individualverkehr (MIV) werden. Mit dem geplanten Bushub West mit Wendeschlaufe und Ausbau Hasenmoostrasse sowie dem neuen Bushub Ost entsteht zusammen mit der Umgestaltung des Bahnhofs Rothenburg mit zentraler Personenunterführung ein kundenfreundlicher Umsteigeknoten mit kürzeren und sichereren Umsteigewegen zwischen Bus und Bahn. Die Bauherrschaft sowie der Unterhalt für die Bushubs West und Ost obliegen der Gemeinde Rothenburg, das Teilprojekt SBB-Haltestellen und Personenunterführung wiederum der SBB AG. Das Infrastrukturprojekt wird durch verschiedene Träger (Bund, SBB AG, Gemeinde Rothenburg, Kanton Luzern) finanziert, wobei sich der Kanton netto mit rund 17 Millionen Franken an den Gesamtkosten von rund 36,5 Millionen Franken beteiligt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Infrastrukturausbau des Bahnhofs Rothenburg einen Sonderkredit von 24,074 Millionen Franken (inklusive Bundesbeiträge aus den Agglomerationsprogrammen) zu bewilligen (Botschaft B 73).

Regierungsrat für Vereinfachungen bei Beurkundungen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Änderungen des Beurkundungsgesetzes (Botschaft B 74). Neben der angepassten gesetzlichen Grundlage für die Notariatsgebühren und den Änderungen am Gebührentarif enthält der Gesetzesentwurf Erleichterungen bei der Wohnsitzpflicht der Notarinnen und Notare sowie bei der Zulassung der Gemeindeschreiber-Substitutinnen und -Substitute als Notarinnen beziehungsweise Notare. Neu ist nicht mehr eine vollamtliche Anstellung Voraussetzung, sondern es genügt ein hauptamtliches Pensum. Der Gesetzesentwurf enthält auch eine Verfahrensvereinfachung bei Streitigkeiten um die Vergütung. Inskünftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen bei Streitwerten von weniger als 20’000 Franken anstelle des Gremiums entscheiden.

Bei den Gebühren wird weitgehend am bewährten Modell festgehalten und kein Systemwechsel hin zu einem reinen Stundentarif eingeführt. Die Beurkundung von Geschäften mit geringem oder ohne Geschäftswert würde sich mit dem Tarif nach Zeitaufwand verteuern. Neu soll hingegen der Zeitaufwand bei jenen Geschäften gelten, für die ein Gebührenrahmen festgelegt ist. Wesentlich ist allerdings, dass entgegen der heutigen Regelung die Staffeltarife nach oben begrenzt werden sollen. Diese Plafonierung soll bei Notariatsgeschäften wie der Errichtung eines Vertrages auf Übertragung von Grundeigentum, der Begründung von Stockwerkeigentum, der Errichtung eines Grundpfandes und der Gründung von Gesellschaften (z.B. AG oder GmbH) gelten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]