Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 verschiedene Lockerungsmassnahmen beschlossen, die seit Samstag, 26. Juni 2021 in Kraft sind. Aufgrund dessen werden zwei Massnahmen in der ergänzenden kantonalen Covid-19-Verordung nicht verlängert. Folglich dürfen die Transportunternehmen ihr Nachtnetz-Angebot im öffentlichen Verkehr am 1. Juli 2021 wiederaufnehmen. Für die Betreiber von Einrichtungen und Betrieben mit Maskenpflicht gelten unter Einhaltung der Schutzkonzepte ab dem 1. Juli 2021 weiterhin die Vorgaben des Bundes. Die Bestimmung zum repetitiven Testen an den Schulen bleibt vorerst bis zu den Sommerferien in Kraft. Anschliessend entscheidet der Regierungsrat über das weitere Vorgehen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]